Oldenburg. Bodenkreditanstalt. Satzungen.
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fußes der ausgeliehenen Kapitalien kann dieselbe auch auf die
vorher verliehenen Kapitalien erstreckt werden. Die Erhöhung
tritt bei den letzteren alsdann sechs Monate nach Bekanntmachung
der betreffenden Verfügung ein. Im Falle einer solchen Zinserhöhung ¬
kann der Schuldner eine Ermäßigung der Tilgungsrate
bis auf die gesetzlich bestehende Minimalquote verlangen. Auch
die Ermäßigung des Zinsfußes kann auf die Schuldner der früher
entliehenen Kapitalien ausgedehnt werden. Art. 6. Die Abschreibung ¬
der Tilgungsrenten eines Kalenderjahres erfolgt zusammen ¬
erst am Fälligkeitstermin der letzten Rate desselben
Jahres. Ausführungsverordnung vom 26. Sept. 1883, § 10.
Die Darlehen sind für die Regel seitens der Anstalt unkündbar,
seitens des Schuldners ganz oder teilweise halbjährlich kündbar.
Jedoch besteht diese Kündbarkeit mit gewissen Einschränkungen.
Art. 7. Die Hypotheken können in Grundstücken oder in Gebäuden ¬
gegeben werden. „In der Regel" ist doppelter Versatz
notwendig. Art. 8. Bei Meliorationsdarlehen kann der durch
die Melioration zu erzielende Mehrwert der Liegenschaften in
Berücksichtigung gezogen werden. Art. 9, s. jedoch auch Art.
10 und 11.
Den für die Regel seitens der Anstalt unkündbar gewährten
Darlehen stehen die von der Anstalt begebenen Schuldverschreibungen ¬
gegenüber, welche für die Regel einer beiden Teilen freistehenden ¬
halbjährigen Kündigung unterliegen. Es kann jedoch
die Unkündbarkeit des Kapitals seitens des Gläubigers auf die
nächsten zwei Jahre von der Zeit der Einzahlung an bedungen
werden. Art. 17 § 6. Wenn der Gesamtbetrag der von den
Gläubigern für einen Rückzahlungstermin gekündigten Kapitalien
nach dem Ermessen der Direktion die zu diesem Termin bei der
Anstalt verfügbaren Geldmittel übersteigt, so kann der Anstalt,
nach vorher eingeholter Genehmigung des Staatsministeriums,
Departement des Innern, gestattet werden, die Rückzahlung zu
diesem Termine auf das Maß dieser Geldmittel zu beschränken.
Art. 17 § 7.
Die Schuldverschreibungen haben pupillarische Qualität.