Volltext : ¬Die Schuldverhältnisse nach dem Rechte des Deutschen Reichs und Preußens (2)

Vorwort  zur  zweiten  Abteilung
des  zweiten  Bandes.
Die  neue  Auflage  dieses  Teiles  meines  Werkes  erforderte  unumgänglich ¬
  eine  eingreifende  Neubearbeitung  vieler  Lehren;  denn  die  hier
behandelten  einzelnen  Forderungsrechte  sind  für  den  täglichen  Rechtsverkehr ¬
  vorzugsweise  von  Bedeutung.  Deshalb  beschäftigt  sich  mit  ihnen
unausgesetzt  die  Rechtsprechung.  Sie  verfolgt  stetig  das  Ziel,  die  mehr
abstrakten  Regeln  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  den  Anforderungen  des
Lebens  entsprechend  zu  gestalten  und  auszubilden.  In  Verbindung  mit
der  unablässig  tätigen  wissenschaftlichen  Literatur  hat  sie  in  den  wenigen
Jahren,  in  welchen  das  Bürgerliche  Gesetzbuch  den  Rechtsverkehr  beherrscht, ¬
  bereits  außerordentlich  viel  geleistet.  Die  Ergebnisse  mußten
in  das  Werk  hineingearbeitet  werden.  Ist  dasselbe  auch  in  seiner
Grundanlage  erhalten,  so  war  in  den  Einzelfragen,  auf  welche  es  hier
besonders  ankommt,  viel  zu  ändern,  zu  erweitern  und  hinzuzufügen.
Für  die  Benutzung  der  gerichtlichen  Praxis  war  auch  diesmal  die
Unterstützung  des  Amtsgerichtsrats  Dr.  Leschinsky  von  sehr  großem
Wert.
Nachdem  die  Gesetzgebung  auf  dem  Gebiete  des  bürgerlichen  Rechts
ihre  Aufgabe  erfüllt  hat,  sind  Wissenschaft  und  Rechtspraxis  bemüht,
und  zwar  mit  ungeteilter  Hingebung,  auch  ihrerseits  am  Aufbau  des
deutschen  Rechtes  mitzuwirken.  Wünschenswert  wäre  es,  wenn  sie
hierbei  ruhig  fortarbeiten  könnten,  wenn  nicht  Verwirrung  durch  fortgesetzte ¬
  gesetzgeberische  Neuerungen  einträte.  Sollte  es  zu  übereilter
Novellengesetzgebung  kommen,  so  würde  es  insbesondere  der  Rechtspraxis
            
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