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streckungen auf körperliche Sachen“ und „vorgenommenen Pfändungen
körperlicher Sachen“. Der Unterschied zwischen beiden beruht darauf, ¬
daß bei ersteren die fruchtlosen Pfändungen und die Fälle der
Beendigung durch Zahlung vor Pfändung mitenthalten sind, bei der
letzteren nicht.3) Streng genommen interessieren uns also hier nur die
bewilligten, doch stellen
wir ihnen die vorgenommenen gegenüber.
Exekutionsverfahren
bei den Bezirksgerichten und Gerichtshöfen erster Instanz:
1900
1898
1899
Jahr
1901
bewilligte
605981
656313
514605
684 287
vorgenommene
262840
279751
225394
297918
Prozentsatz
43,80%
42,62%
43,37%
43,5%
Die entsprechenden Zahlen für die Stadt Wien sind folgende:
1899
Jahr
1900
1898
1901
bewilligte
677
56320
71961
76376
42205
vorgenommene
40140
34766
36729
Prozentsatz
61,73%
59,26% 51,04% 55,26%
Eine Zunahme liegt hier vor. Die Bevölkerung Österreichs betrug ¬
1900: 26 107 304, so daß auf 100 Einwohner 2,5 bewilligte Zwangsvollstreckungen ¬
und 1,0 vorgenommene Pfändungen entfallen. Die
Bevölkerung Wiens betrug 1900: 1 662 269, so daß in diesem Jahre
auf 100 Einwohner 4,3 bewilligte Zwangsvollstreckungen und 2,2 vorgenommene ¬
Pfändungen kommen. Die letztere Zahl weicht von der
badischen Pfändungsziffer nur unwesentlich ab.
Und dieser entspricht es ferner, wenn Biermann auf 215 272 Gerichtseingesessene ¬
in Halle 1900: 10652 vorgenommene Zwangsvollstreckungen -
beweglicher Sachen, damit also auf 100 Einwohner
4,95 Pfändungen zählt, denn die Großstadt dürfte in bezug auf die
Zahl der Vollstreckungen über dem Durchschnitt stehen.
Für Hamburg finden sich im Gerichtsvollzieheramt*) an „Zwangsvollstreckungen -
wegen Geldforderungen“:
1881
1882
1889
1883
1884
1885
1886
35 595
30226 27327 27605 27132 28155 29204
3) „Wenn von den bewilligten Pfändungen,“ so heißt es in den Ergebnissen
der Zivilrechtspflege, Wien 1904, S. XXXVI, „nur weniger als die Hälfte auch
vorgenommen worden sind, so besagt dies, daß der Gläubiger entweder vorher
klaglos gestellt wurde, oder daß der Versuch, sich durch Pfändung Deckung zu
verschaffen, erfolglos geblieben war. In dieser Richtung liegt weiteres statistisches ¬
Material nicht vor und ist dessen Beschaffung auch für späterhin nicht vorgesehen.“ ¬
*) Die Zahlen der Aufträge zu Vollstreckungen im Verwaltungswege