fullscreen : Zeitungen für Rechtsgelehrte (1789 (1789))

Gerechtigkeit,  vor  allen  Dingen  aber  auf  die  Folgen,
welche  unsere  Handlungen  nach  diesem  Leben  haben
könten,  Rüksicht  zu  nehmen.  Aber  freilich  eine  richtige -
  Definition  des  Gewissens  lies  sich  wol  von  unserm -
  Verf.  nicht  fordern!)  Vierzehntes  Kap.  Von
der  Glükseligkeit,  von  den  Leidenschaften  und  ihrem
Einflusse  auf  die  Glükseligkeit  des  Menschen.  Funfzehntes -
  Kap.  Untersuchung  der  Begriffe  der  Alten  und
Neuern  von  der  Glükseligkeit  und  dem  höchsten  Gute.
Sechszehntes  Kap.  Vom  geselschaftlichen  Leben.  Vom
Stande  der  Natur.  Vom  Stande  der  Wildheit.
(Solte  dieses  elende  Product,  wie  Recens.  glaubt,
nicht  aus  dem  Französischen  übersezt,  sondern  ein  in
unserm  Vaterlande  erzeugtes  Unkraut  seyn,  so  verdiente -
  es  würklich  in  jene  Sprache  übergetragen  zu
werden.  Dem  Gallier  mögte  es  behagen;  der  geseztere -
  Teutsche  wird  es  hoffentlich  für  ein  elendes  Gemengsel -
  halten,  das  unmöglich  so  wenig  einiges  Vergnügen -
  gewähren,  als  etwas  nuzbares  bewürken,
folglich  zu  nichts  besserem  gebraucht  werden  kan,  als
zu  Makulatur.)
2.
Drukfehler.
Jm  7ten  Stükke  dieser  Zeitungen  S.  55.  ist  die
Lauhnsche  Schrift  ohne  Drukort  angezeigt;  sie  ist
aber  zu  Meißen  herausgekommen.
—
Universitäts
Max-Planck-Institut  für
Bibliothek
europäische  Rechtsgeschichte
Rostock

D
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer