Metadaten : Benedict, Friedrich August: ¬Der Zunftzwang und die Bannrechte, gegenüber der Vernunft, dem Rechte und der Wissenschaft

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Gewerbfreiheit  unterliegt,  gehören  die  angegebenen  Nachtheile
an;  Sie  entspringen  aus  einer  Maßregel,  deren  Verderblichkeit ¬
  keiner  weitern  Beschreibung  und  keines  andern  Kommentars ¬
  bedarf,  als  die  Klagen  der  Freunde  des  Zunftzwanges
über  die  Gewerbfreiheit  und  die  ihr  angedichteten  Folgen.
Das  Steuerwesen  ist  seiner  Natur  nach  vom  mächtigsten ¬
  Einflusse  auf  das  Gewerbwesen;  —  jedoch  muss  dieser
Einfluss  ewig  nur  passiv  bleiben  und  darf  namentlich  sich
nicht  wirksam  oder  thätig  äusern,  wenn  es  sich  um  den  Gewerbsbetrieb ¬
  im  Allgemeinen,  oder  um  Anstellung  neuer  Geschäfte, ¬
  Errichtung  neuer  Gewerbstätten,  ins  Besondre  handelt:
Jede  unmittelbare  Berührung  muss  wegfallen,  wenn  die  Geschäfte ¬
  gedeihen  sollen;  in  solchem  Umfange  hinwegfallen,  als.
die  Verwirklichung  des  Grundsazes  erfordert,  „daß  stets  nur
das  Geschäft  Gegenstand  der  Besteuerung  sein  könne,  die
Waaren  und  ihre  Bereitung  niemals  der  Beaufsichtigung
und  Untersuchung  der  Steuerbehörde  unterliegen  dürfen,  um
die  Steuererhebung  darnach  zu  ordnen."
Die  Verstattung  zu  Anlegung  neuer  Geschäfte  kann
durchaus  nicht  von  dem  Steuerwesen  abhängig  sein  und  die
Bedingungen,  unter  dem  Sie  zulässig  sein  soll,  müssen  durch
besondere  Vorschriften  bestimmt,  den  Gemeinen  zu  Ausführung
überlassen  sein.
Hier  aber  ist  der  Punkt,  wo  Heimaths-,  Gewerbe-  und
Steuergesezgebung  zu  einem  großen,  in  sich  zusammenhängenden ¬
  Ganzen  vereint,  allen  den  Nachtheilen  begegnen  muss,
Welche  aus  der  Mangelhaftigkeit  dieser  Zweige  der  Legislatur ¬
  und  der  Störung  des  Zusammenhangs  unter  Denselben,
hervorgehen.
Freiheit,  Recht  und  Warheit  müssen  die  Grundbedingungen ¬
  der  Geseze  über  diese  drei  so  wichtigen,  dem  Wole  der
Völker  so  nahe  liegenden  Gegenstände  sein,  und  es  werden
ohne  die  innigste  Verschmelzung  der  Interessen  durch  Dieselben, ¬
  selbst  bei  warer  Vortrefflichkeit  einzelner  Theile,  einzelne
Geseze  üͤber  diese  Gegenstaͤnde,  doch  nicht  nur  die,  von  ihren
innern  einseitigen  Werthe  zu  hoffenden  und  zu  erwartenden
Erfolge  nicht  haben,  sondern  sogar,  als  mehr  oder  weniger
            
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