Inhaltsverzeichnis : Chorinsky, Carl: ¬Der österreichische Executiv-Prozeß

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mindern,  die  Entscheidungen  derselben  einfacher  zu  gestalten  und
es  möglich  zu  machen,  daß  den  demungeachtet  erübrigenden
Rechtsstreiten  eine  den  heutigen  Bedürfnissen  entsprechende  Form
und  insbesondere  in  weiterem  Umfange  eine  mündliche  Verhandlung ¬
  und  eine  wahrhaft  collegiale  Berathung  und  Entscheidung
entgegengebracht  werden  könnte.
Wenn  auch  die  geringe  Präcision,  welche  wir  diesen
Schlußgedanken  zu  Theil  werden  ließen,  dieselben  ganz  bestimmt ¬
  von  positiven  Vorschlägen  auf  einem  sicher  sehr  schwierigen
Gebiete  scheidet,  so  leidet  es  denn  doch  keinen  Zweifel,  daß  die
Bedeutung  der  Urkunde  es  ist,  auf  welche  es  bei  der  Neugestaltung ¬
  des  Proceßrechtes  in  Oesterreich  ebenfalls  zumeist
ankommen  muß,  und  daß  nur  strengen  Formerfordernissen  der
Urkunde  ein  dauernder  Erfolg  im  Rechtsleben  gesichert  bleibt.
So  hoffen  wir  denn  auch,  den  mühsamen  Gang  in  das
alte  österreichische  Recht  nicht  ganz  ohne  praktischen  Nutzen
vollendet  zu  haben,  und  wünschen  nur,  daß  sich  an  die  treue
Darlegung  der  historischen  Entwickelung  des  österreichischen
Executivprocesses  weitere  Forschungen  und  an  dieselben  praktische
Folgen  für  die  Gestaltung  des  österreichischen  Civilprocesses
anschließen  mögen.
K.  k.  posonchnrei  Earl  geomme  in  Wien.
            
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