fullscreen : Hartmann, Wilhelm: ¬Das Deutsche Wechselrecht, historisch und dogmatisch dargestellt

Besonderer  Theil.
490
§.  156.
Andere  Klagen  aus  dem  Wechselgeschäfte.
Es  giebt  außer  den  eigentlichen  Wechselklagen,  das  sind  Klagen,  welche  auf
die  Erfüllung  des  Wechselversprechens  gerichtet  sind,  auch  Klagen,  die  einen  andern ¬
  rechtlichen  Zweck  verfolgen,  aber  einen  formrichtigen  Wechsel  voraussetzen.
Dahin  gehören:
1)  die  Klage  auf  Zurückgabe  der  Sicherheit  *)
2)  die  Klage  eines  Vormannes  auf  Auslieferung  des  Wechsels  und  Protestes
gegen  Zahlung  der  Wechselsumme  nebst  Zinsen  und  Kosten  (Einlösung)2),
3)  die  Klage  des  nicht  zur  Zahlung  kommenden  Ehrenacceptanten  auf  Provision3 ¬

eines  Wechselduplikats*),
4)  die  Klage  auf  Ausstellung  oder  Indossirung
5)  die  Klage  auf  Herausgabe  des  Acceptexemplars  5)
6)  die  Klage  auf  Herausgabe  des  Originalwechsels  an  den  Besitzer  der
Kopie
7)  die  Vindikationsklage  *),
8)  das  Amortisationsverfahren  3),
9)  die  Bereicherungsklage  9)
10)  die  Klage  des  Bezogenen  auf  Deckung  1°),
11)  die  Klage  auf  Entschädigung  wegen  unterlassener  Notifikation  11)
12)  die  Klage  des  nicht  zur  Zahlung  kommenden  Ehren=Acceptanten  auf  Erstattung ¬
  der  verauslegten  Prozeßkosten  12).
Alle  diese  Klagen  sind  keine  eigentlichen  Wechselklagen,  werden  also  auch
nicht  in  dem  für  letztere  vorgeschriebenen  abgekürzten  Prozeßverfahren  verhandelt,
setzen  aber  einen  Wechsel  voraus  und  beruhen  theils  auf  dem  Wechsel  selbst,  theils
auf  dem,  demselben  zum  Grunde  liegenden  Rechtsgeschäfte.
§.  157.
Die  Amortisation  eines  verlorenen  Wechsels.
Die  Allgemeine  Deutsche  Wechselordnung')  gestattet  das  Aufgebot  und  die
Amortisation  eines  abhanden  gekommenen  Wechsels,  hat  dafür  aber  nur'  wenige
allgemeine  Rechtsgrundsätze  aufgestellt  und  die  Vorschriften  über  das  Prozeßver1) ¬
  Art.  28.  A.  D.  W
Art.  48.  A.  D.  W.O.
Art.  65.  A.  D.  W.O.
Art.  66.  A.  D.  W.O.
Art.  68.  A.  D.  W.O.
Art.  72.  A.  D.  W.O.
Art.  74.  A.  D.  W.O.
§.  2.  Preuß.  Einf.=Ges.  v.  15.  Febr.  1850.
Art.  73.  A.  D.  W.O.
9)  Art.  83.  A.  D.  W.O.
10)  Art.  23.  A.  D.  W.O.
Art.  48.  58.  A.  D.  W.O.
12)  Art.  58.  A.  D.  W.O.
1)  Art.  73.  A.  D.  W.O.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer