Inhaltsverzeichnis : Kreßner, Paul Martin: Systematischer Abriß der Bergrechte in Deutschland mit vorzüglicher Rücksicht auf das Königreich Sachsen

Register.
384
Wassereinfallgeld,  in  welchen  Fällen  es  der  Erbstöllner  zu  beanspruchen
92
hat  230,  255.
Wasserläufe,  deren  Muthung  192,  199  (s.  a.  Wasser).
Wasserregal,  in  wiefern  ein  solches  nach  deutschem  Wasserrecht  besteht
(199  s.  a.  Flußregal).
Wasserrechte,  Abtretung  ders.  zu  Bergwerkszwecken  erzwingbar  197;  neueres ¬
  sächsisches  Recht  201;  in  Sachsen=Weimar  und  Oesterreich  geltendes
Recht  203.
Wasserverleihung,  s.  Verleihung,  Wasser.
Wasserverleihungsbuch,  von  dem  Bergamte  zu  führendes  293.
Wechsel,  s.  Anweisung.
Wehr,  ein  älteres  Grubenfeldmaaß  161.
Wiederkauf,  ein  vorkommender  Nebenvertrag  bei  Käufen  263.
Wohlfahrtspflege,  s.  Polizei.
Wohlfahrtspolizei,  s.  Polizei.
3.
Zahlung,  Erlöschungsgrund  für  Obligationen.
Zahlungsanweisung,  s.  Anweisung.
Zeche,  s.  Berggebäude.
Zehnte,  geschichtlicher  Ursprung  dess.  17,  20;  Betrag  um  Erhebung  dess.  345.
Zehntenamt,  Geschäfte  und  Einrichtung  dess.  353.
Zubehörungen,  rechtliche  78;  zu  Bergwerken  gehörige  78,  206,  207.
Zubuße,  worin  sie  besteht  51;  Folgen  unterlassener  Zahlung  ders.  211;  ist
von  der  Bergbehörde  in  Ansehung  ihres  zureichenden  Betrags  zu  prüfen ¬
  339.
Zueignung,  herrenloser  Sachen  als  Erwerbsart  des  Eigenthums  94,  96;
der  im  Freien  befindlichen  Mineralien  98;  Recht  zur  Aneignung  derselben
davon  zu  unterscheiden  98;  Anwendbarkeit  der  Regeln  der  Occupation
auf  Rechte  letzterer  Art  98.
Zugutemachung,  hüttenmännische,  der  Erze,  in  wie  weit  sie  Ausfluß  des
Bergbaurechtes  ist  183.
Zusammenlegung,  von  Gruben,  s.  Zusammenschlagung.
Zusammenschlagung,  von  Gruben  269.
Zuwachs,  ein  Eigenthumserwerbungsgrund  95.
Zwangsauskauf,  s.  Zwangsenteignung.
Zwangsenteignung,  zu  Bergbauzwecken  eintretende,  von  Grundstücken
2c.  191,  193,  196.
Zwangsrechte,  der  Bergbautreibenden  zur  Ueberlassung  von  Grundeigenthum ¬
  und  Wasserrechten  190,  195,  196,  197  und  199  (s.  a.  Zwangsenteignung, ¬
  Wasserrecht,  Vorrechte).
Zwangsversteigerung,  des  Bergwerkseigenthums,  aus  öffentlicher  Rechtsvorschrift ¬
  eintretende  187,  334,  335.
Zwanzigster,  s.  Stollnzwanzigster.
Druck  von  A.  Th.  Engelhardt  in  Leipzig.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer