Volltext : Practische Erörterungen aus allen Theilen der Rechtsgelehrsamkeit (5)

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VI.  Erörterung.
In  wie  fern  kann  ein  Verkäufer,  der  Credit  gegeben  hat,
eine  nicht  bedungene  Caution,  vor  der  Uebergabe,
vom  Käufer  fordern?
Ein  Kaufmann  hatte  dem  Andern  eine  nicht  unbedeutende
Quantität  Waaren  für  eine  bestimmte  Summe  verkauft,  und
dem  Käufer,  zur  Berichtigung  des  Kaufgeldes,  einen  zweimonatlichen ¬
  Credit  gegeben.  Als  der  Käufer  die  erhandelten
Waaren  in  Empfang  nehmen  wollte,  versagte  der  Verkäufer
deren  Uebergabe,  und  verlangte  zuvörderst  von  dem  erstern
eine  hinlängliche  Caution,  wegen  Bezahlung  des  creditirten
Kaufgeldes  zur  verabredeten  Zeit.  Der  Käufer  klagte  auf  die
Erfüllung  des  Contracts  und  die  Uebergabe  der  Waaren.  Der
Verkäufer  gestand  den  abgeschlossenen  Contrart  zwar  völlig
ein,  wollte  ihn  jedoch  nur  nach  geleisteter  Caution  erfüllen.
Bekanntlich  kann  man  bei  dem  Kaufe,  wie  bei  allen  andern -
  Verträgen,  Bedingungen  machen.  Ist  aber  der  Contract ¬
  entweder  ganz  rein  abgeschlossen,  oder  sind  Conditionen
hinzugefügt;  so  kann  kein  Theil  nachher  eine  Bedingung  einseitig ¬
  mehr  machen,  oder  in  den  einmal  eingegangenen  Conditionen ¬
  etwas  abändern,  wenn  der  andere  Theil  es  nicht  ausdrücklich ¬
  oder  stillschweigend  genehmigt  *).  Ist  Credit  gegeben =
  und  beim  Abschluß  des  Handels  keine  Caution  wegen  des
Kaufgeldes  gefordert  und  bewilligt,  so  darf  sie  der  Verkäufer
nicht  weiter  einseitig  verlangen,  weil  er  diese  Bedingung  gleich
anfangs
1)  L.  11.  C.  de  rescind.  vendit.
            
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