Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, Bd. 3)

Kürzung  der
Vermittlerprovision -
  bei
probewidriget
Ware?
Provision  des
Agenten  für
Nachorders.
Kaffee:
Rechte  des
Kaffeerösters

328  Zweites  Buch.  Gebräuche  i.  d.  einzeln.  Handelszweigen.
Stroh  wird  dann  zum  Preise  der  Kartoffeln  berechnet. -
  1)
g  20.  Bd.  II  —  Bl.  126  —  22.  April  1912.
*)  Vgl.  Anhang  S.  414.
59.
Es  ist  im  Kartoffelhandel  nicht  üblich,  die  Provision ¬
  der  Vermittler  *)  angemessen  zu  kürzen,  wenn
die  Ware  nicht  nach  Probe  ausfällt  und  deshalb  ein
geringerer  als  der  vereinbarte  Preis  für  die  Kartoffeln -
  zwischen  den  Kontrahenten  nachträglich  vereinbart ¬
  wird.
g  20.  Bd.  II  —  Bl.  45  —  10.  Oktober  1911.
*)  Es  handelte  sich  um  die  Vermittelung  des  Einkaufs.
60.
Es  besteht  im  Kartoffelhandel  der  Handelsgebrauch, ¬
  daß  der  Handlungsagent  für  Nachorders
Provision  erhält,  sofern  nicht  vor  Erteilung  der
Nachorders  das  Agentenverhältnis  gelöst  war.  *)
g  20.  Bd.  II  —  Bl.  41  —  9.  Oktober  1911.
*)  Vgl.  S.  235  Nr.  14  nebst  Anm.
VII.  Kolonialwaren.
61.
Der  Kaffeeröster  ist  im  allgemeinen  nicht  berechtigt, ¬
  den  Kaffee  für  den  Käufer  in  Empfang  zu
nehmen.
g  4.  Bd.  I  —  Bl.  210  —  25.  April  1913.
*)  Siehe  auch  Bd.  I  S.  848  §§  6  ff.
            
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