Volltext : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (1)

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und  fingirten  Collation,  indem  sie  das  periculum  interitus
und  deteriorationis  allen  Collationsinteressenten  gemeinschaftlich ¬
  auferlegt  243),  dagegen  den  Vortheil  des  Steigens  der
Sache  dem  Collationspflichtigen  allein  zuerkennt.
Nach  einer  dritten,  von  Dabelow  und  Griesinger
aufgestellten,  und  mir  nur  aus  Pfizer's  Collat.  §.  209  bekannten ¬
  Ansicht,  soll  auf  den  Moment  der  Hingabe  der  Sache
von  Seiten  des  Erblassers,  also  auf  die  Zeit  der  Uebertragung ¬
  der  Sache  an  den  Collationspflichtigen  gesehen  werden.
Allein  diese  Idee  ist  dem  römischen  Rechte  vollkommen  fremd,
nach  welchem  nicht  nur  bei  der  collatio  emancipatorum,
sondern  auch  nach  ausdrücklicher  Gesetzesvorschrift  (Nov.  97
cap.  6  in  §.  55)  bei  der  Collation  der  Descendenten,  der
casus  alle  Interessenten  gemeinschaftlich  trifft  (§.  23).
§.  54.
Wenn  wir  das  §.  50  aufgestellte  Princip  zu  Grunde
legen,  so  gewinnen  wir  durch  analoge  Anwendung  der  bei  der
collatio  emancipatorum  geltenden  Rechtsgrundsätze,  namentlich ¬
  der  L.  5  §.  1  D.  de  dot.  coll.,  nach  welcher  der  Emancipirte ¬
  die  vom  Tode  des  Hausvaters  an  percipirten  Früchte
zu  prästiren  hat  (§.  22),  in  Beziehung  auf  Accessionen  und
Früchte  folgendes  Resultat:  der  Collationspflichtige  hat  alle
diejenige,  mit  der  Substanz  des  Collationsobjectes  selbst  im
Momente  der  Erbschaftsantretung  noch  verbundene  oder  später
hinzukommende  Accessionen,  so  wie  alle  nach  der  Erbschaftsantretung ¬
  von  ihm  percipirte  Zinsen  und  Früchte  zu  prästiren.
Diese  Ansicht  hält  so  ziemlich  die  Mitte  zwischen  den  zwei
bisher  geltend  gemachten  Haupttheorien.  Nach  der  einen
243)  Denn  dieselben  Schriftsteller  nehmen  an,  daß  der  Collationspflichtige ¬
  durch  zufälligen  Untergang  des  Collationsobjectes  von  seiner  Pflicht
befreit  werde  (§.  55  not.  254)  -  Ueber  das  poriculum  deteriorationis
vgl.  die  not.  238  gemachte  Bemerkung.
            
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