Volltext : Beiträge zur Gesetzgebung und practischen Jurisprudenz mit besonderer Rücksicht auf Bayern (Bd. 1 (1827))

In  meinem  Verlage  ist  so  eben  erschienen:
Beiträge  zur  deutschen  Gesetzkunde,  herausgegeben
von  H.  R.  von  Schelhaß.  1.  Heft,  gr.  8.,  broschirt
1  fl.  30  kr.
In  diesen  Beiträgen,  welche  in  zwanglosen  Heften,  jährlich -

zwey  bis  drey  erscheinen,  wird  nach  und  nach  geliefert  werden:
1)  Ein  Abriß  einzelner,  für  das  deutsche  Privatrecht  vorzüglich -
  interessanter  Statuten;  zunächst  des  Würzburgischen
Landrechts  in  der  Folge  einiger  herzoglich  sächsischen  Statute, -
  der  Fuldaischen,  Bambergischen  und  anderer  Rechte.
2)  Ideen  über  einzelne  Gegenstände  der  neueren,  insbesondere -
  der  bayerischen  Legislation.
Abhandlungen  über  einzelne  wichtige  Materien  des  deutschen -
  Privatrechts.
Für  Mannigfaltigkeit  und  Auswahl  wird  Sorge  getragen -
  werden.
Abhandlung,  kurze,  über  die  Frage:  Wenn  der  Cessionär
einer  Schuldforderung,  wegen  der  ihm  von  dem  Schuldner -
  entgegengesetzten  Einwendung  legis  anastasianae
ganz  oder  zum  Theil  mit  der  Forderung  von  dem  Gerichte -
  abgewiesen  wird,  wem  der  Theil  oder  das  Ganze
der  ungiltig  cedirten  Forderung  zugehöre?  8.  geh.  5  gr.
fächs.,  oder  12  kr.  rhnl.
2141
Dieses  zwar  kleine  aber  wichtige  Schriftchen  ist,  so  wie
das  obige,  in  allen  Buchhandlungen  zu  erhalten.
Bamberg  im  März
1827.
Dresch.
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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