Full text: Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (1)

De Legibus, Senatusconsultis et longa consuet. 463 
wieder überlassen hätte, behauptet werden könnte, daß dem 
Nachbar der Retract vermöge eines Gewohnheitsrechts 
an diesem Orte zustehe. Ob jedoch Handlungen blos 
aus gutem Willen, oder in der Meinung einer Verbind 
lichkeit geschehen, ist theils aus der Beschaffenheit der 
Handlungen selbst, theils aus dem Grunde, warum eine 
Gewohnheit eingeführt worden"*), theils aus der Länge 
der Zeit, theils aus dem nie erfolgten, oder nie geach 
teten Widerspruche, theils aus den darauf gegründeten 
rechtskräftigen Erkenntnissen zu beurtheilen, auf welches 
letztere uns Ulpian oben angeführtermassen ganz vor 
züglich verweiset. Noch eins muß ich hierbey anmer 
ken. Wenn ich moralisch nothwendige Handlün 
gen zur Einführung einer verbindlichen Gewohnheit er, 
fordere, so folgt, daß alle unfreywillige, durch un 
erlaubten Zwang veranlaßte, oder auf offenbaren Irr 
thum sich gründende Handlungen hier auszuschliessen 
sind 96 
V) Zur Bestättigung, eines Gewohnheitsrechts 
muß nun ferner noch die Länge der Zeit (diuturni 
tas temporis) hinzukommen. Die Ausdrücke consuetudo 
inveterata 3?), diuturna ?8) per annos plurimos observa 
100 
ta °) longaevus usus 
consuetudo antiquitus probata 
et 
95) L. 1. Cod. quae sit longa consuetudo schärft daher dem Rich 
ter ein, auf rationem, quae consuetudinem suasit, zu sehen. 
96) Actus per vim metumque gesti nihil operantur, sagt I. H. 
BOEHMER in Introd. in ius Digestor. h. t §. 20. nr. 4. Von 
einer erronea consuetudine aber handelt L. 39. D. h. t. 
97) L. 32. §. 1. D. h. t. 
98) L. 33. D. eodem. 
99) L. 35. D. eodem. 
100) L. 2. C. quae sit longa consuetudo,
	        
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