Volltext : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (1)

De  Legibus,  Senatusconsultis  et  longa  consuet.  455
bringt  dieses  nothwendig  mit  sich,  sondern  die  Gesetze
selbst  haben  es  auch  deutlich  bestimmt.  Eine  einzige
Handlung  ist  also  nicht  hinreichend.  Denn  wie  könnte
man  daraus  eine  gewisse  und  beständige  Regel  für  die
Zukunft  folgern?  Zwar  fehlt  es  nicht  an  Rechtsgelehrten =
  58),  welche  diesem  ohngeachtet  sich  überredet  haben,
daß  auch  durch  einen  einzigen  Act  eine  Gewohnheit  begründet ¬
  werden  könne.  Allein  diese  Meinung  bedarf
keiner  Widerlegung,  wenn  sie  auch  von  andern  52)  nicht
schon  so  gründlich  wäre  widerleget  worden.  Wie  viele
Handlungen  nun  aber  zur  Einführung  einer
gesetzlichen  Gewohnheit  erforderlich  sind?
darüber  treffen  wir  nirgends  in  unsern  Gesetzbüchern  eine
entscheidende  Bestimmung  an.  Kein  Wunder  ist  es  demnach, =
  wenn  die  Rechtsgelehrten  desfalls  in  ihren  Meinungen ¬
  nicht  mit  einander  übereinstimmen?  Einige
wollen  zwey  Handlungen  schon  für  hinlänglich  halten,
Allein  diese  sind  von  Voer**),  Noodt  72),  und  am
Ff  4
neuesten
67)  L.  1.  C.  quae  sit  long.  consuet.  L.  3.  C.  de  aedijic.  privat.
68)  Z.  B  de  COCCLII  lur.  Controv.  h.  t.  Qu.  10.  TITIUs  iur.
privato  lib.  I.  c.  7.  §  9.  Bened.  OBERHAUSER  Praelect.  canon.
iuxta  titulos  Decretalium  lib.  I.  tit.  IV.  de  consuetudine  §.  9.
EYBEL  Introduct  in  ius  eccles.  Catholicor.  T.  IV.  §.  279.
Not.  a.  nr  1.  pag.  86
69)  S.  HARTLEBEN  Meditat.  ad  Pandect.  Vol.  I.  Spec.  XI.  med.  7.
pag  211.  Eich  mann  Ertlärungen  des  bürgerl.  Rechts  1Th.
S.  373.  Not.  2.
70)  Dieser  Meinung  sind  CARPZOV  P,  II.  Const.  3.  definit.  22.
n.  ult.  SCHILTER  Exerc.  2.  th.  17.  GAIL  lib.  II.  Obs.  31.  n.  7.
Eichmanna.  a.  O.  S.  374.  u.  a.  m.
71)  Commentar.  ad  Digesta  Tom.  I.  h.  t.  §.  29.
72)  Comment.  ad  Dig.  h.  t.  pag.  15.
            
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