Metadaten : Staats-Archiv (Bd. 13 = H. 49/52 (1804))

Staats=Archiv  XIII.  49.
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§.  22.
Daß  endlich  und  VII)  selbst  die  Reichs=Deputation
nicht  ermächtiget  gewesen  wäre,  ohne  vorherige  Commanication -
  mit  den  vermittelnden  Ministern,  und  deren  ausdrückliche -
  Einstimmung  eine  —  zumal  auf  die  erste  47.  F.  Bezug -
  habende  —  Verfügung,  weder  grade  zu,  noch  hinterlistiger -
  Weise  (wie  man  nach  der  Auslegung  der  Frankfurter -
  Subdelegation  die  Abänderung  im  85sten  §.  annehmen
müßte)  zu  machen,  bedarf  zwar  keines  Beweises;  nöthigenfalls -
  beziehet  man  sich  aber  theils  auf  die  der  Deputation
ertheilte  Reichs=General=Vollmacht  (Beilage  2.  des  Reichs¬Deputations-Protocolls); -
  theils  auf  die  damit  übereinstimmende -
  Verhandlungen  der  50sten  Session,  wo  sämmtliche
Deputirte,  als  die  vermittelnde  Minister  ihre  Zurückberufung -
  anzeigten,  auf  der  Stelle  erklärten,  daß  nun  ihre
Vollmacht  erloschen  sey;  theils  endlich  auf  den  §.  47.  des
Reichs=Deputations=Recesses,  wo  der  Deputation  die  Gegenstände -
  ganz  bestimmt  waren  vorgeschrieben  worden,  über
welche  sie  ihre  Deliberationen  anstellen  dürfe  und  solle.
Außerdem  hat  das  französische  Gouvernement  aber
auch  zu  Vollziehung  der  von  ihm  dictirten  Puncte  keine
ungebetene  Aushülfe  nöthig.  Sowohl  für  das  Richteramt,
wo  solches  erforderlich  war,  wußten  sie  selbst  zu  sorgen.
wie  das  im  45sten  §.  angeordnete  Austrägal-Gericht  ohne
Appellation  beweiset;  und  zur  Execution  eben  so  wenig.
Einem  Jeden  muß  es  noch  im  frischen  Andenken  schweben,
daß,  als  wegen  Passau  und  sonsten  Schwierigkeiten  entstunden, -
  sich  sofort  eine  französische  Armee  an  den  Rhein  versammlete, -
  welcher  man  ganz  öffentlich  den  Namen  einer
Executions=Armee  beilegte.
Vorzüglich  auffallend  aber  ist  es,  daß  die  Frankfurter
Subdelegation  sich  das  Recht  beilegt,  über  den  38.  §.  des
Voage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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