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und Kinder entlassen werden. Bei dem zugleich angegebenen
Grunde der entstandenen Unruhe, daß der Dienstlohn immer
noch in Münze nach dem Nominalwerthe bezahlt worden, ist
zu bemerken, daß man in gleicher Art bisher in Schlesien
fast alle übrigen Zahlungen nach gleichem Werthe wieder hat
ausgeben können. Dieser Gegenstand erhält durch meine neulich ¬
vollzogene Deklaration und die vorhandenen allgemeinen
Gesetze seine Bestimmung. Die Angelegenheit wegen der Robothdienste ¬
und deren Reluition erfordert eine nähere gesetzliche
Feststellung, womit man beschäftigt ist und wobei auch die
jetzt gerügten Mißbräuche zur Sprache kommen werden.
Alles übrige liegt daran, daß die vorhandenen Gesetze nicht
gehörig bekannt gemacht und zur Ausführung gebracht sind.
Der Hauptgrund hiervon scheint aber in der bisherigen Verfassung ¬
der Patrimonialgerichte zu beruhen, die bei der Abhängigkeit ¬
des Justitiars von dem Gutsherrn, dergleichen
Gesetze, welche dieser für nachtheilig hält, nicht zur gehörigen
Bekanntmachung und Anwendung kommen lassen. Durch die
beabsichtigte Abänderung dieser Verfassung wird auch dieser
Mangel gehoben werden. Besonderer Verordnungen bedarf
es also für jetzt nicht; aber die sämmtlichen Staatsbehörden
haben die Bekanntmachung und Beobachtung der vorhandenen,
den Gutseingesessenen zu statten kommenden Gesetze sich mehr
als bisher zur Pflicht zu machen. Ihr habt besonders die
Oberamtsregierung und demnächst die sämmtlichen Gerichte
Schlesiens ernstgewissenst anzuweisen, auch die Präsidenten
der Regierung verantwortlich zu machen; indem ich mich,
wenn aus ähnlichen Gründen wieder solche Beschwerden und
Unruhen der Gutseingesessenen entstehen, zunächst an sie halten
werde, welches Ihr ihnen zugleich bekannt zu machen habt.
Uebrigens muß zuvor das rechtliche Verfahren über die der
letzten Unruhe halber arretirten Rädelsführer seinen Fortgang ¬
haben, es versteht sich aber von selbst, daß die von den
Untersuchungs=Commissarien selbst aufgestellten Entschädigungs9* =