Inhaltsverzeichnis : Buhl, Ludwig: ¬Die Herrschaft des Geburts- und Bodenprivilegiums in Preussen

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und  Kinder  entlassen  werden.  Bei  dem  zugleich  angegebenen
Grunde  der  entstandenen  Unruhe,  daß  der  Dienstlohn  immer
noch  in  Münze  nach  dem  Nominalwerthe  bezahlt  worden,  ist
zu  bemerken,  daß  man  in  gleicher  Art  bisher  in  Schlesien
fast  alle  übrigen  Zahlungen  nach  gleichem  Werthe  wieder  hat
ausgeben  können.  Dieser  Gegenstand  erhält  durch  meine  neulich ¬
  vollzogene  Deklaration  und  die  vorhandenen  allgemeinen
Gesetze  seine  Bestimmung.  Die  Angelegenheit  wegen  der  Robothdienste ¬
  und  deren  Reluition  erfordert  eine  nähere  gesetzliche
Feststellung,  womit  man  beschäftigt  ist  und  wobei  auch  die
jetzt  gerügten  Mißbräuche  zur  Sprache  kommen  werden.
Alles  übrige  liegt  daran,  daß  die  vorhandenen  Gesetze  nicht
gehörig  bekannt  gemacht  und  zur  Ausführung  gebracht  sind.
Der  Hauptgrund  hiervon  scheint  aber  in  der  bisherigen  Verfassung ¬
  der  Patrimonialgerichte  zu  beruhen,  die  bei  der  Abhängigkeit ¬
  des  Justitiars  von  dem  Gutsherrn,  dergleichen
Gesetze,  welche  dieser  für  nachtheilig  hält,  nicht  zur  gehörigen
Bekanntmachung  und  Anwendung  kommen  lassen.  Durch  die
beabsichtigte  Abänderung  dieser  Verfassung  wird  auch  dieser
Mangel  gehoben  werden.  Besonderer  Verordnungen  bedarf
es  also  für  jetzt  nicht;  aber  die  sämmtlichen  Staatsbehörden
haben  die  Bekanntmachung  und  Beobachtung  der  vorhandenen,
den  Gutseingesessenen  zu  statten  kommenden  Gesetze  sich  mehr
als  bisher  zur  Pflicht  zu  machen.  Ihr  habt  besonders  die
Oberamtsregierung  und  demnächst  die  sämmtlichen  Gerichte
Schlesiens  ernstgewissenst  anzuweisen,  auch  die  Präsidenten
der  Regierung  verantwortlich  zu  machen;  indem  ich  mich,
wenn  aus  ähnlichen  Gründen  wieder  solche  Beschwerden  und
Unruhen  der  Gutseingesessenen  entstehen,  zunächst  an  sie  halten
werde,  welches  Ihr  ihnen  zugleich  bekannt  zu  machen  habt.
Uebrigens  muß  zuvor  das  rechtliche  Verfahren  über  die  der
letzten  Unruhe  halber  arretirten  Rädelsführer  seinen  Fortgang ¬
  haben,  es  versteht  sich  aber  von  selbst,  daß  die  von  den
Untersuchungs=Commissarien  selbst  aufgestellten  Entschädigungs9* =

            
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