Object : Kleine juristische Bibliothek oder Ausführliche Nachrichten von neuen kleinern iuristischen vornehmlich akademischen Schriften mit unparteyischer Prüfung derselben (Bd. 2 = St. 5-8 (1786/87))

Lorenz  de  primatu  Romani  Pontificis  405
sinnigen  Werke  über  die  Unzulässigkeit  des  Büchernachdrucks -
  ebenfalls  nicht  sowohl  das  Recht  seiner
Partei  erwiesen  zu  haben,  als  vielmehr  die  Einfälle
der  Buchhändler  und  mancher  Rechtsgelehrten  ad  absurdum -
  gebracht  zu  haben  scheint.
LXXIX.
Examen  decreti  Imperatoris  Phocae  de  primatu -
  romani  Pontificis  praes.  Io.  Mich.  Lorenz,
eloqu.  et  hist.  P.  P.  O.  capituli  Thomani  Canonico, -
  solenni  erudit!  iudicio  submittunt  MDCCLXXXV,
ad  d.  22.  Sept.  I.  C.  Stolz,  ad  d.  24.  Sept.  G.  F.
Weis,  a.  d.  26.  Sept.  I.  I.  Hasselmann,  ad  d.  28.
Sept.  G.  F.  Gerhard,  Argentoratenses.  72  Seiten
in  Quart.
Eine  mit  vielem  Fleisse  aus  den  Quellen  bearbeitete
Abhandlung,  worin  die  Behauptung  widerlegt
wird,  als  ob  K.  Phocas  im  Jahre  607  dem  römischen
Bischoff  Bonifacius  III.  den  Primat  vor  dem  constantinopolitanischen -
  Bischoff,  und  den  Titel  Oecumenicus -
  beigelegt  habe.  Da  das  angebliche  Decret  des
K.  Phocas,  wodurch  dieses  geschehen  seyn  soll,  nirgends -
  zu  finden  ist,  so  muß  man  sich  blos  an  die  Erzählung -
  der  Geschichtschreiber  halten.  In  dieser  Absicht -
  führt  der  Hr.  Verf.  im  1.  §.  alle  Geschichtsschreiber -
  des  VIII.  IX.  X.  XI  und  XII.  Jahrh.,  die  der
Sache  erwähnen,  (an  der  Zahl  13)  mit  ihren  eigenen
Worten  auf.  Beda  der  Ehrwürdige,  ist  der  erste,
welcher  etwas  davon  gedenkt.  Die  meisten  folgenden
haben  ihm  blos  nachgeschrieben,  fast  mit  den  nemlilichen -

Cc  5
Max-Planck-Institut  für
            
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