Full text : Mittheilungen aus den Materialien der Gesetzgebung und Rechtspflege des Großherzogthums Hessen in einzelnen Ausarbeitungen und mit besonderer Beachtung merkwürdiger Rechtsfälle (Bd. 6 (1832))

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laß  zur  Untersuchung  gegeben.  Jeder  habe  daher
gegenstände,  des  Strafrechts  mit  einem  Rückblicke  auf
die  Preußischen  Gesetze  als  Beitrag  zur  Revision  der
Gesetzgebung.  Berlin,  1828.  S.  384—386.  „„Nach
allem  dem  ist  wohl  klar,  daß  dem  System  einer  nur
vorläufigen  Freisprechung  das  Wort  geredet,  und
daß  sowohl  bei  dieser,  als  bei  einer  Lossprechung  wegen -
  Mangels  des  Beweises  nach  neu  aufgefundenen -
  Indicien  die  Instruciion  auch  wieder  eröffnet  werden -
  muß.,
„Als  Folge  der  vorläufigen  Freisprchung  sollen  indessen  die
Kosten  der  vergeblichen  Untersuchung  unter  allen  und
jeden  Bedingungen  auf  den  Freigesprochenen  fallen,
eine  Bestimmung,  zu  der  man  nicht  leicht  bei  ihrer  Allgemeinheit -
  einen  vernunftrechtlichen  Grund  auffinden
dürfte.  Am  klarsten  zeigt  sich  aber  das  hierin  liegende
Mißverhältniß  bei  Verbrechen,  welche  nur  durch  eine
Geldstrafe  verpönt  sind.  Die  ganze  Differenz  zwischen -
  dem  wegen  eines  solchen  überwiesenen  Verbrechens -
  Verurtheilten  und  dem  vorläufig  von  aller
Schuld  Freigesprochenen  reducirt  sich  sehr  oft  arithmetisch -
  zu  3/,  %2  oder  5/2  gegen  12/1..  Der  wirklich
schuldig  Befundene  würde  bei  der  letzten  Proportion
daher  nur  um  sieben  Zwölftel  schlimmer  daran  seyn,
als  der  vorläufig  unschuldig  Erklärte,  und  dieser
dagegen  um  fünf  Zwölftel  durch  die  Kosten  gestraft
werden;  während  der  völlig  Unschuldig  Erklätte  frei
ausgienge.  „„So -
  wenig  man  mit  dieser  Bestimmung  einverstanden
seyn  kann,  so  wenig  läßt  sich  gegen  jene  andere,  wornach -
  derjenige,  welcher  durch  seine  eigne  unbesonnene -
  Handlung  Veranlassung  zu  einer  Instruction
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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