Volltext : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (1)

1.  Buch.  2.  Tit.  §.  48.
306
gemeine  Irrthum  entstanden,  als  ob  nur  allein  die  geistlichen ¬
  Gesetze  des  Numa  von  Papiritis  gesammelt  worden =
  wären,  welche  ich  an  einem  andern  Orte  widerlegt  habe ¬
  32).  Die  Fragmenta  legum  regiarum  et  iuris  papiriani ¬
  findet  man  mit  einer  Erläuterung  beym  Hoffmann
Tom  II.  Historide  iuris.  pag.  1  :  64.
II)  Die  Fragmente  der  zwölf  Tafelgesetze. ¬
  (Autor  §.  49.).  Sie  wurden  von  zehen  dazu  verordneten =
  Männern,  die  man  aus  den  vornehmsten  Gliedern
des  Senats  erwählet  hatte,  hauptsächlich  aus  griechischen
deshalb  eingeholten  Gesetzen  verfasset,  und  im  Jahr  der
Erbauung  Roms  306.  unter  dem  Consulate  des  8.  Dalerius ¬
  und  M.  Horarius  in  12.  ehernen  Taseln  bekannt
gemacht  Jacob  Gothofredus  38)  hat  diese  Ueberbleibsel ¬
  am  besten  restituirt;  und  BOUCHAUD  zu  Paris  hat  sie
am  vollständigsten  erläutert  39).
II)  Die  Ueberreste  einzelner  römischer  Gesetze. ¬
  Z.  B.  des  Legir  Mamiliag  finiun  regundorum  9).
Legis
Halicarnassus  Antiquit.  Rom.  Lib.  III.  p.  178.  nach  der
Sylburg.  Außgabe  mit  einander  zu  vereinigen.
83)  S.  meine  Abhandlung  de  iure  civili  papiriano.  (Opusculor.
fasc.  II.  Erlangae  1786.)
39)  Fontes  quatuor  iuris  civ.  Gencvae  1653.  Lib.  I.
80)  Commentaire  fur  la  Loi  des  douze  Tables.  Paris  1787  gr.  4.
80)  Car.  Sazn  pich.  ad  Legem  Mamiliam  finium  regundorum.
Traj.  ad  Rhen.  1779.
            
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