Metadata : Magazin für das Civil- und Criminal-Recht des Königreichs Westphalen (Bd. 2 (1810))

rigkeit lieh heberi läfst, und bin der Mei-
nung, dafs hier bei Beftimmung der Be-
weisfrifi blofs die gewöhnliche 1/(.tägige Op-
pofitionsfrift in Rechnung kömmt.
Um dieses gehörig auseinander zu fetzen,
ilt es nöthig, dafs ich etwas weiter zurück-
gehe. ' • ' '
Wenn gegen eine Barthei, welche
keinen Anwald bestellt hat, in contumaciam
erkannt wird, fo wird, wie fclion Herr
von Strom heck in feinen bekannten For-
mularen S. 72 bemerkt hat, in die Ehrlich-
keit des Huilhers , welcher die Cilalion in-
finuirt hat, ein Misstrauen gefetzt. Es wird
daher nach Art. 10g der P. O. der Huillier*
welcher das abgegebene Contumacial - Er-
kenntnifs zu infinuiren hat, von dem Rich-
ter felbft ernannt, , '
Um nun aber den Verklagten gegen
Hintergehungen noch sicherer zu stellen,
verordnet der Art. no- der P. O. dafs die
Opposition noch bis zur Vollstreckung des
Erkenntnisses zulässig fey soll.
Oefterl. Magazk Bä. II. Heft 1. C Der

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer