Ergebnisse des 3ten Jahresberichtes üb. d. Pentonville=Gefängniß rc.
Diese Eintheilung beweiset wenigstens, wie bedeutend besser die aus dem
Pentonville=Gefängniße in die Colonie transportirten Sträflinge der
großen Mehrzahl nach im Vergleiche zu den unmittelbar nach dem Strafurtheile -
Deportirten waren. Auch der Vorsteher des Gefangenschiffes
„Sir Georg Seymour," auf welchem 345 Sträflinge des Pentonville¬Gefängnißes -
nach Australien transportirt wurden, und das durch ungünstige -
Witterung einen ganzen Monat lang im Canal La Manche
zurückgehalten ward, gibt diesen Sträflingen in Betreff ihres Benehmens
unter den schwierigen und für die Gefangenen mit mannigfaltigen Versuchungen -
verbundenen Umständen dieser Fahrt das beste Zeugniß und
erklärt in einem an den Verwaltungsrath des Pentonville=Gefängnißes
gerichteten Schreiben geradezu, daß er so ordentliche, ruhige und gehorsame -
Sträflinge noch nie gesehen habe.
Einen andern Beweis für die gute Aufführung der Gefangenen
in dieser Anstalt liefert die außerordentlich geringe Anzahl der Disciplinarstrafen. -
Während 741 Köpfe in der Anstalt waren, wurden
im Laufe des Jahres 1814 nur 69 Sträflinge und unter diesen nur
10 zweimal, einer drei- und einer viermal mit Disciplinarstrafen belegt,
so daß die Gesammtzahl dieser Strafen im ganzen Jahre nur 82 betrug
und 672 Sträflinge nie eine Disciplinarstrafe erhielten. Nur 33mal
wurden solche Strafen wegen Mittheilungen oder Versuchen zu Mittheilungen -
verhängt, 20mal wegen Ungehorsam oder unehrerbietigen Benehmens, -
nur 2mal wegen einer Weigerung zu arbeiten, 2mal wegen thätlicher -
Beleidigung eines Aufsehers u. s. f. Körperliche Züchtigung wurde
nie, die Anlegung von Handeisen auf einen Tag nur zweimal angewendet.
In der Regel bestanden die Strafen in Entziehung der Arbeit und der
Bücher, Beschränkung der Kost oder Einsperrung in die Dunkelzelle.
Letztere Strafe wurde in 21 Fällen auf 1 Tag, in 16 Fällen auf 2, in
15 Fällen auf 3, in einem auf 4, in einem Falle auf 5 und in einem auf
9 Tage angewendet. Wenn man erwägt, daß der durchschnittliche tägliche
Stand der Gefangenen 456 Köpfe betrug, so muß man bei der außerordentlich -
geringen Zahl der Disciplinarstrafen, welche die Handhabung der Ordnung -
in dieser Anstalt erforderte, wohl zugeben, daß diese Strafen kaum
als ein Element in der Disciplin des Pentonville=Gefängnißes zu betrachten -
sind, daß also die moralische Wirkung des Systemes dieser Anstalt
um so größer sich darstellt.
III. Religionsunterricht. An jedem Sonn= und Feiertage
finden drei vollständige Gottesdienste mit Predigten Statt. Da die
nur einen Theil seines Verdienstes sichert und mehrere Beschränkungen seiner
persönlichen Freiheit auferlegt. Bei schlechter Aufführung endlich wird er in
der Colonie als ein gemeiner Sträfling einer Prüfungsrotte (probation gang
einverleibt, in der er, jeder Freiheit beraubt, ohne Lohn arbeiten muß. Dieses
Schicksal kann einem Sträflinge seine schlechte Aufführung in der Anstalt selbst
vor Ablauf von 18 Monaten bereiten, wenn er als unverbesserlich erkannt und
aus dem Pentonville=Gefängniße entfernt wird.
1. Band I. Heft 1846.
Max-Planck-Institut für