Metadaten : Österreichische Zeitschrift für Rechts- und Staatswissenschaft (Jg. 1846, Bd. 1 (1846))

Ergebnisse  des  3ten  Jahresberichtes  üb.  d.  Pentonville=Gefängniß  rc.
Diese  Eintheilung  beweiset  wenigstens,  wie  bedeutend  besser  die  aus  dem
Pentonville=Gefängniße  in  die  Colonie  transportirten  Sträflinge  der
großen  Mehrzahl  nach  im  Vergleiche  zu  den  unmittelbar  nach  dem  Strafurtheile -
  Deportirten  waren.  Auch  der  Vorsteher  des  Gefangenschiffes
„Sir  Georg  Seymour,"  auf  welchem  345  Sträflinge  des  Pentonville¬Gefängnißes -
  nach  Australien  transportirt  wurden,  und  das  durch  ungünstige -
  Witterung  einen  ganzen  Monat  lang  im  Canal  La  Manche
zurückgehalten  ward,  gibt  diesen  Sträflingen  in  Betreff  ihres  Benehmens
unter  den  schwierigen  und  für  die  Gefangenen  mit  mannigfaltigen  Versuchungen -
  verbundenen  Umständen  dieser  Fahrt  das  beste  Zeugniß  und
erklärt  in  einem  an  den  Verwaltungsrath  des  Pentonville=Gefängnißes
gerichteten  Schreiben  geradezu,  daß  er  so  ordentliche,  ruhige  und  gehorsame -
  Sträflinge  noch  nie  gesehen  habe.
Einen  andern  Beweis  für  die  gute  Aufführung  der  Gefangenen
in  dieser  Anstalt  liefert  die  außerordentlich  geringe  Anzahl  der  Disciplinarstrafen. -
  Während  741  Köpfe  in  der  Anstalt  waren,  wurden
im  Laufe  des  Jahres  1814  nur  69  Sträflinge  und  unter  diesen  nur
10  zweimal,  einer  drei-  und  einer  viermal  mit  Disciplinarstrafen  belegt,
so  daß  die  Gesammtzahl  dieser  Strafen  im  ganzen  Jahre  nur  82  betrug
und  672  Sträflinge  nie  eine  Disciplinarstrafe  erhielten.  Nur  33mal
wurden  solche  Strafen  wegen  Mittheilungen  oder  Versuchen  zu  Mittheilungen -
  verhängt,  20mal  wegen  Ungehorsam  oder  unehrerbietigen  Benehmens, -
  nur  2mal  wegen  einer  Weigerung  zu  arbeiten,  2mal  wegen  thätlicher -
  Beleidigung  eines  Aufsehers  u.  s.  f.  Körperliche  Züchtigung  wurde
nie,  die  Anlegung  von  Handeisen  auf  einen  Tag  nur  zweimal  angewendet.
In  der  Regel  bestanden  die  Strafen  in  Entziehung  der  Arbeit  und  der
Bücher,  Beschränkung  der  Kost  oder  Einsperrung  in  die  Dunkelzelle.
Letztere  Strafe  wurde  in  21  Fällen  auf  1  Tag,  in  16  Fällen  auf  2,  in
15  Fällen  auf  3,  in  einem  auf  4,  in  einem  Falle  auf  5  und  in  einem  auf
9  Tage  angewendet.  Wenn  man  erwägt,  daß  der  durchschnittliche  tägliche
Stand  der  Gefangenen  456  Köpfe  betrug,  so  muß  man  bei  der  außerordentlich -
  geringen  Zahl  der  Disciplinarstrafen,  welche  die  Handhabung  der  Ordnung -
  in  dieser  Anstalt  erforderte,  wohl  zugeben,  daß  diese  Strafen  kaum
als  ein  Element  in  der  Disciplin  des  Pentonville=Gefängnißes  zu  betrachten -
  sind,  daß  also  die  moralische  Wirkung  des  Systemes  dieser  Anstalt
um  so  größer  sich  darstellt.
III.  Religionsunterricht.  An  jedem  Sonn=  und  Feiertage
finden  drei  vollständige  Gottesdienste  mit  Predigten  Statt.  Da  die
nur  einen  Theil  seines  Verdienstes  sichert  und  mehrere  Beschränkungen  seiner
persönlichen  Freiheit  auferlegt.  Bei  schlechter  Aufführung  endlich  wird  er  in
der  Colonie  als  ein  gemeiner  Sträfling  einer  Prüfungsrotte  (probation  gang
einverleibt,  in  der  er,  jeder  Freiheit  beraubt,  ohne  Lohn  arbeiten  muß.  Dieses
Schicksal  kann  einem  Sträflinge  seine  schlechte  Aufführung  in  der  Anstalt  selbst
vor  Ablauf  von  18  Monaten  bereiten,  wenn  er  als  unverbesserlich  erkannt  und
aus  dem  Pentonville=Gefängniße  entfernt  wird.
1.  Band  I.  Heft  1846.
Max-Planck-Institut  für
            
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