Full text: Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (1)

1. Buch. 1. Tit. §. 41. u. 42. 
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liegender Aecker, oder über vorgegebene Schwanger 
schaft, und dergleichen Streitigkeiten entstehen. Beson 
ders ist auch in peinlichen Fällen das Gutachten der 
Kunstverständigen von großer Wichtigkeit, wenn es auf 
Besichtigung und Section ankommt, um das corpus 
delicti zur Gewißheit zu bringen. Jn solchen Fällen 
gründet der Richter sein Erkenntniß auf das Gutachten 
und Zeugniß der Kunstverständigen, welches sie schrift 
lich, und mit Gründen unterstützt, zu den Acten geben 
müssen. Da Kunsiverständige als Zeugen anzusehen sind, 
so müssen sie, wenn sie nicht sonst schon vereidet sind, 
oder die Partheyen mit ihrem unbeschwornen Gutachten 
zufrieden seyn wollen, besonders vereidet werden, weil 
ein Zeuge keinen Glauben verdient, wenn er nicht be 
eidiget ist 1*). 
§. 42. 
2) Verschiedene Art, die Gesetze anzuwenden. Cautela 
rische Rechtswissenschaft. 
Es fragt sich hiernächst II) auf wie mancherley 
Art Gesetze auf vorkommende Handlungen 
angewendet werden können? Man unterscheide 
zwey Hauptfälle. Gesetze wendet man entweder an, ehe 
noch der Fall vorhanden ist, da über Rechte und Verbind 
lichkeiten gestritten wird, oder sie werden in einem solchen 
Falle angewendet, da wirklich schon ein Rechtsstreit obwal 
tet. Im ersten Falle hat die Anwendung der Gesetze die 
Abwendung künftiger verdrießlicher Processe zum Zweck, 
und 
16) L. 9. L. 16. C. de testib. S. Nettelbladt practische 
Rechtsgelahrtheit. §. 387. (dritte Auflage. Halle 1784.)
	        
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