Objekt : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Serie der Bücher 37/38, Theil 5)

IV
Inhaltsverzeichniß.
pflicht;  Diebstahl  zwischen  Patron  und  Freigelassenem. ¬
  1.  Die  Alimentation.  a.  Pflicht  des  Freigelasse— ¬

119)  2.  Begräbnißrecht.
nen.  b.  Pflicht  des  Patrons.
a.  Des  Freigelassenen.  b.  Des  Patrons.  3.  Diebstahl.  a.  Des
Zweiter
120)
Freigelassenen.  b.  Des  Patrons.
Unterabschnitt.  Das  Obsequiumsverhältniß).  [Tit.  Dig.
de  obsequiis  parentibus  et  patronis  praestandis.  37.  15.
I.  Die  Träger  des  Obsequiumsverhältnisses.  Die
Verehrungspflicht.  A.  Das  Obsequium  gegen  die  Eltern. ¬
  1.  Inhalt  der  Reverentia.  2.  Einfluß  dieser  Pflichtder ¬
  Reverentia  auf  anderweite  Rechtsfragen.  —  121)  B.  Das
Obsequium  gegen  den  Patron.  1.  Dauernde  Pflicht.
2.  Persönlich  obliegende  Pflicht.  3.  Bestehenbleiben  der  Ob— ¬

sequiumspflicht  auch  beim  Wegfall  anderer  Patronatsrechte.
122)  II.  Inhalt  des  Obsequiumsverhältnisses.
A.  Ausschließung  des  gewöhnlichen  strengen  Rechtsganges. ¬
  1.  Beschränkung  der  in  ius  vocatio.  a.  Das  Altgeschichtliche. ¬
  —  123)  b.  Genauerer  Inhalt  dieser  Rechtsbestimmung. ¬
  —
124)  2.  Beschränkung  der  actio  in  factum
wegen  gewaltsamer  Hintanhaltung  des  in  ius  Vocirten.  3.  Ex
ceptae  personae  bet  der  fideiussio  iudicii  sistendi  causa.
4.  Ausschluß  des  Calumnieneides.  5.  Beschränkung  der  Calumnienfrage ¬
  gegen  die  ventris  nomine  immittirte  Patronin.
—
6.  Beschränkung  der  Verpflichtung  durch  Vadimonium.
125)  B.  Ausschließung  der  Beschuldigung  unwürdigen ¬
  Benehmens.  1.  Ausschließung  der  exceptiones
quae  parentis  patronique  opinionem  adversus  bonos  mores ¬
  suggillent.  2.  Ausschließung  des  Int.  unde  vi  und  quod
vi.  3.  Ausschließung  der  famosae  actiones.  4.  Nichtgewährung ¬
  von  nichtfamosen,  die  Erwähnung  von  dolus  oder  fraus
in  sich  tragenden  Klagen.  5.  Ausschluß  der  actio  in  factum: ¬
  si  ob  negotium  faciendum  vel  non  faciendum  pecuniam ¬
  accepisse  dicerentur.  6.  Ausschluß  der  in  int.  rest.
wegen  Dolus  oder  Gewalt  des  Parens  oder  Patronus.
126)  C.  Strengere  Bestrafung  des  gegen  den  Obsequiumsherrn ¬
  Delinquirten;  schwächere  Verfolgung ¬
  des  von  ihm  Begangenen.  1.  Das  parricidium.
Schwerere  Ahndung  des  gegen  Parens  und  Patron  Begange¬
            
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