226 Hiernach -
sind mit Hypothekarschulden belastet
in Willsbach
60,3% der rein landwirtsch. Haushaltgn.,
„ Öschelbronn
52,2 „ „ „ „
Oberkollwangen
38,5 „ „ „ „
Wiesenbach
20 „ „ er „
„ Ingerkingen
58,4 „ „ // „
11
„ Christazhofen
22,9 „ „ mit „
anderen Worten: in den Gemeinden mit stark parzelliertem
Besitz ist die Verschuldung ausgebreiteter, dagegen geht
aus der obigen Tabelle gleichzeitig hervor, daß die Verschuldungssumme ¬
beim großbäuerlichen Besitz pro Kopf erheblich
größer ist. Es treffen nämlich auf einen Verschuldeten
in Willsbach 1945+ in Oberkollwangen 1014 4
„ Öschelbronn 1417 „ „ Wiesenbach
1194 „ „
Ingerkingen 3204 „ u. „ Christazhofen
7094 Die „
Lage der bäuerlichen Besitzer erscheint nach diesen
Zahlen in Ingerkingen, welches schon oben mit Willsbach eingehender ¬
verglichen wurde, ungünstiger als in letzterer Gemeinde, ¬
d. h. es zeigt sich, daß eine günstige Besitzverteilung
keineswegs immer von befriedigenden Verhältnissen begleitet
ist und daß die Vererbungssitte für die Lage kaum verantwortlich ¬
gemacht werden kann. Denn schützte das Anerbensystem ¬
vor einer ungünstigen Lage, so müßte Ingerkingen sowohl ¬
Willsbach als Oschelbronn nach jeder Richtung übertreffen, ¬
in Wirklichkeit aber ist die Lage des bäuerlichen Besitzes ¬
in Ingerkingen nicht besser als in Willsbach und steht
— das geben die Berichte selbst zu — hinter jener in Öschelbronn ¬
offenkundig zurück.
Das wird auch dann besonders klar, wenn man die Immobiliarverschuldung ¬
der rein landwirtschaftlichen Bevölkerung
nach den einzelnen Besitzungen betrachtet. Dieselbe gestaltet ¬
sich wie folgt: