Inhaltsverzeichnis : Pandekten (1)

Zweite  Abtheilung.
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wie  alle  auf  restitutio  arbitratu  judicis  gerichteten  actiones,
cine  actio  arbitraria  war  *).
Die  Billigkeit  hat  auch  dem  oberen  Nachbar  eine
gleiche  Befugniß  zugestanden?
Ist  nun  aber  durch  Werke  von  Menschenhand
(opus  manufactum)  das  Verhältniß  der  beiden  Grundstücke
ein  anderes  geworden,  so  unterliegen  auch  die  aufgestellten
Grundsätze  nothwendigen  Abänderungen.
Ein  opus  construirt,  juristisch  genommen,  nicht  nur
der,  welcher  ein  neues  Werk  macht,  sondern  auch  der,  welcher ¬
  ein  schon  vorhandenes  zerstört3).
Ist  nun  durch  ein
solches  opus  manu  factum  dem  Regenwasser  eine  solche
Richtung  gegeben,  die  dem  nachbarlichen  Grundstück  schädlich
werden  kann,  so  tritt  die  actio  aquae  pluviae  arcendae
directa  in  folgenden  Fällen  ein:
1)  Wenn  der  Ort,  wo  das  opus  errichtet  ist,  priraki
juris  ist.
2)  Wenn  die  Errichtung  des  opus  noch  im  Gedächtnisse ¬
  der  Menschen  fortlebt.
Ausgeschlossen  aber  ist  diese  Klage:
1)  wenn  der  Ort,  auf  welchem  das  opus  sich  befindet,
publici  juris  ist  *);
2)  wenn  das  opus  agri  colendi  causa  gemacht  worden ¬
  ist  3);
3)  wenn  die  Vorrichtung  consentiente  domino  vicino ¬
  getroffen  ist  *);
—
1)  L.  6.  §.  5.  D.  h.  t.  (XXXIX,  3).
2)  L.  2.  §.  6  cod.
3)  L.  1.  §.  22;  1.  3.  §.  2  eod.  Vgl.  die  oben  angeführten
Schriften.
4)  L.  3.  §.  3.  h.  t.  (XXXIX,  3);  l.  78.  eod.
5)  Vgl.  hierüber:  Schneider  a.  a.  O.  S.  359  ff.;  Elvers  a.  a.
O.  S.  67.
6)  L.  23.  §.  2;  l.  2.  §.  6;  l.  19,  20  h.  t.  (XXXIX,  3).
            
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