Full text : ¬Das österreichische Wechselrecht (1)

Drittes  Kapitel.
Von  der  Entstehung  und  dem  Untergang
der  Rechtsverhältnisse.
§.  104.
Einleitung.
Es  ist  schon  oben  bemerkt  worden  (§  52),  daß  unsre  Wissenschaft =
  keine  anderen  Gegenstände  hat,  als  erworbene
Rechte.  Dieses  hat  den  Sinn,  daß  die  Rechtsverhältnisse,
deren  Wesen  wir  zu  erforschen  haben,  nicht  schon  in  der
menschlichen  Natur  als  solcher  gegründet,  sondern  als  ihr
von  außenher  kommende  Zusätze  zu  betrachten  sind.  Nur
die  Möglichkeit  und  das  Bedürfniß  solcher  Rechtsverhältnisse, ¬
  das  heißt  der  Keim  derselben,  findet  sich  gleichmäßig
in  der  Natur  jedes  Menschen,  führt  also  eine  innere  Nothwendigkeit ¬
  mit  sich;  die  Entwicklung  jenes  Keimes  ist  das
Individuelle  und  Zufällige,  und  offenbart  diese  ihre  Natur
durch  den  höchst  verschiedenen  Umfang,  den  wir  an  den
Rechten  der  Einzelnen  wahrnehmen.
Es  würde  aber  irrig  seyn,  jene  Behauptung  auch  noch
dahin  näher  bestimmen  zu  wollen,  daß  alle  Rechte  einer
III.
            
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