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Jagdpolizeigesetzes ausgesprochenen Geldstrafen umgewandelt werden. Die
Kosten können nach Art. 3 des Gesetzes vom 22 Juli 1867 nicht mittelst
Leibeshaft beigetrieben werden; eine Umwandlung der Kosten in Freiheitsstrafe ¬
kann, da sie ja nicht Strafe sind, nicht stattfinden; in dieser Richtung
ist Ziff. 2 noch anwendbar.
Bei Verweigerung des Jagdscheins auf Grund der Ziff. 2 ist es Sache
des Gesuchstellers, den Nachweis zu erbringen, daß er der ergangenen Verurtheilung ¬
nachgekommen ist. Rundschreiben des Ministers des Innern vom
20 Mai 1844.
4) Zu Ziff. 3.
Die Art. 44—50 des code pénal enthielten die Bestimmungen über
Stellung unter Polizeiaufsicht; diese Materie ist nunmehr durch § 38 und 39
R.St.G.B. geregelt. An der Bestimmung des Art. 8 J.P.G. ist durch das
R.St.G.B. nichts geändert und demnach auch künftighin den von der höhern
Landespolizeibehörde gemäß § 38 Abs. 2 R.St.G.B. unter Polizeiaufsicht
gestellten Personen der Jagdschein zu verweigern. Vgl. Urtheil des R.O.H.G.
vom 13 September 1878. Jurist. Zeitschr. für Els.=Lothr. Bd. 3 S. 386,
vgl. auch Bem. 3 zu § 294 R.St.G.B. unten bei Art. 11 Ziff. 2.
5) Bezüglich der Frage, welche Wirkungen die etwa aus Irrthum
erfolgte Ausstellung eines Jagdscheins für eine der in Art. 8 bezeichneten Personen ¬
hat, s. Bem. 5 zu Art. 7.
9. Der Jagdschein gibt Demjeni9. ¬
Dans le temps où la chasse
gen, welchem er ausgestellt wurde,
est ouverte, le permis donne à
das Recht, während der Zeit, in
celui qui l'a obtenu le droit de
welcher die Jagd eröffnet ist, bei Tage,
chasser de jour, à tir et à courre,
mittelst Schießgewehr oder der Hetzsur ¬
ses propres terres, et sur les
jagd, auf seinen eigenen Grundstücken
terres d'autrui avec le consentement
und auf fremden mit Einwilligung
de celui à qui le droit de chasse
Desjenigen, welchem das Jagdrecht
appartient.
zusteht, zu jagen.
Tous autres moyens de chasse,
Alle sonstigen Jagdmittel mit
à l'exception des furets et des
Ausnahme der Freitchen und Garnbourses ¬
destinés à prendre le lapin.
hauben zum Fang der Kaninchen sind
sont formellement prohibés.
ausdrücklich verboten.
Néanmoins, les préfets des deDie -
Bezirkspräsidenten haben jepartements ¬
sur l'avis des conseils
doch nach Vernehmung der Bezirksgénéraux, ¬
prendront des arrêtés
tage Beschlüsse zu erlassen, um zu
pour déterminer,
bestimmen:
1. L'époque de la chasse des
1. Die Zeit der Jagd auf Zugoiseaux ¬
de passage, autre que la
vögel, mit Ausnahme der Wachtel,
caille, et les modes et procédés de
und die Arten und Mittel dieser Jagd;
cette chasse;