Full text: Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (1)

1. Buch. 1. Tit. §. 22. 
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hätten nicht die Sohne Jacobs wegen des an Hemor und 
seinem Sohn Sichem veruͤbten Mords s*) ebenfalls wieder 
mit der Schaͤrfe des Schwerdts hingerichtet werden muͤssen, 
wenn jenes Gesetz allgemein und unabänderlich wäre? Al 
lein daß dieses nicht geschehen, erhellet aus 1. B. Mose 
XLIX. v. 5. und 6. 82). Es wäre also doch nur ein Zeit 
gesetz gewesen, welches den Noah und seine Kinder verbin 
den sollte, um sie für Mordthaten zu warnen 8?). Soviel 
hiernächst die Mosaischen Ehegesetze anbetrift, so 
darf der in denselben selbst enthaltene wichtige Unterschied 
zwischen natürlichen und willkührlichen Vorschrif 
ten nicht aus der Acht gelassen werden. Daß nun denselben 
freylich in Ansehung solcher Verordnungen, die ihren Grund 
schon in den natürlichen Gesetzen haben, eine allgemeine und 
unumstößlich verbindende Kraft beyzulegen sey, hat keinen 
Zweifel, allein von diesen ist auch hier die Rede nicht. Son 
dern die Frage ist, ob auch denjenigen Eheverboten Mosis, 
die blos in willkührlichen göttlichen Vorschriften ihren 
Grund haben, eine allgemeine und unabaͤnderliche Verbind 
lichkeit zuzueignen sey? und diese Frage ist mit Nein zu 
beant 
81) Genes. XXXIV. v. 26. 
82) Noch mehrere Gründe hat Carl Ferd. Hommel in den 
philosophischen Gedanken über das Criminalrecht, herausgege 
ben von Dr. Rößig (Breslau 1784.) §. 58. 
83) Man sehe MICHAELIS Comment. I. et II. ad leges divinas 
de poena homicidii, (in Syntagm. commentation. P. I. Goett. 
1759.) Ebendesselben Mosaisches Recht Th. VI. §. 273. 
f. u. Dr. Leß Abh. kann die Todesstrafe auf den Kindermord 
ohne Verletzung der göttlichen Gesetze abgeschaft werden, in 
Dr. Posselt wissenschaftlichen Magazine 1. Heft 
Mr. 3.
	        
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