Metadata : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (1)

1.  Buch.  1.  Tit.  §.  20.
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Anschläge  werden  überhaupt  bald  durch  Muthwillen  oder
Witterung  vernichtet.  Die  Zeitschriften  gelangen  selten  zu
den  niedern  Volksclassen,  und  werden  von  vielen  nur  flüchtig
durchblättert  oder  doch  nicht  sorgfältig  aufbewahrt.  Auch
scheut  der  gemeine  Mann  den  Verkaufspreis  gedruckter  Gesetze. =
  Die  Verlesung  derselben  in  den  Kirchen  hat  eben  so
wenig  vollkommen  diejenige  Wirkung,  welche  man  sich  davon ¬
  verspricht.  Das  Volk  giebt  entweder  wenig  Achtung
darauf,  oder  verläßt  unterdessen  die,  vielleicht  ohnehin  diesmahl ¬
  nicht  zahlreiche  Versammlung,  denn  meist  geschiehet
die  Verlesung  erst  nach  der  Predigt;  und  insgemein  lieset
der  Prediger  die  Verordnung  unverständlich  und  mit  möglichster ¬
  Geschwindigkeit  vor.  Endlich  sind  auch  wenige  mit
der  iuristischen  Schreibart  bekannt  genug,  um  den  Inhalt
der  Gesetze,  besonders  der  Strafgesetze,  mit  allen  ihren  Abtheilungen, ¬
  Distinctionen  und  Ausnahmen  gehörig  zu  fassen.
Zwar  sollte  sich  ein  jeder  Bürger  des  Staats  um  die
Gesetze,  welche  ihn,  oder  sein  Gewerbe,  oder  seine  Handlungen ¬
  betreffen,  von  selbst  erkundigen,  sollte  schon  aus  Gründen ¬
  des  öffentlichen  und  privat  Wohls,  nicht  aus  Furcht
vor  der  Strafe,  die  Gesetze  des  Staats  beobachten,  in  welchem ¬
  er  lebt;  allein  daraus  folgt  nur  so  viel,  daß  eben  keine
Ungerechtigkeit  begangen  wird,  wenn  man  einen  solchen  Unterthan ¬
  nach  Gesetzen  richtet,  von  denen  er  durch  eigere
Schuld  nicht  gehörige  Wissenschaft  gehabt  hat.  Unterdessen
bleibt  doch  immer  jene,  wenn  gleich  verschuldete,  Unkunde
ter  Gesetze  die  Hauptursache,  daß  oft  so  schwere  Verbrechen =
  dennoch  begangen  werden,  die  doch  durch  diese  Gesetze ¬
  verhütet  werden  sollen;  und  auch  das  gerechteste  Gesetz
leibt  zu  völliger  Erreichung  seines  Entzwecks  unwirksam.
Wie  viel  liegt  also  nicht  an  einer  sorgfältigern  Bekanntma= ¬

            
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