1. Buch. 1. Tit. §. 20.
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Anschläge werden überhaupt bald durch Muthwillen oder
Witterung vernichtet. Die Zeitschriften gelangen selten zu
den niedern Volksclassen, und werden von vielen nur flüchtig
durchblättert oder doch nicht sorgfältig aufbewahrt. Auch
scheut der gemeine Mann den Verkaufspreis gedruckter Gesetze. =
Die Verlesung derselben in den Kirchen hat eben so
wenig vollkommen diejenige Wirkung, welche man sich davon ¬
verspricht. Das Volk giebt entweder wenig Achtung
darauf, oder verläßt unterdessen die, vielleicht ohnehin diesmahl ¬
nicht zahlreiche Versammlung, denn meist geschiehet
die Verlesung erst nach der Predigt; und insgemein lieset
der Prediger die Verordnung unverständlich und mit möglichster ¬
Geschwindigkeit vor. Endlich sind auch wenige mit
der iuristischen Schreibart bekannt genug, um den Inhalt
der Gesetze, besonders der Strafgesetze, mit allen ihren Abtheilungen, ¬
Distinctionen und Ausnahmen gehörig zu fassen.
Zwar sollte sich ein jeder Bürger des Staats um die
Gesetze, welche ihn, oder sein Gewerbe, oder seine Handlungen ¬
betreffen, von selbst erkundigen, sollte schon aus Gründen ¬
des öffentlichen und privat Wohls, nicht aus Furcht
vor der Strafe, die Gesetze des Staats beobachten, in welchem ¬
er lebt; allein daraus folgt nur so viel, daß eben keine
Ungerechtigkeit begangen wird, wenn man einen solchen Unterthan ¬
nach Gesetzen richtet, von denen er durch eigere
Schuld nicht gehörige Wissenschaft gehabt hat. Unterdessen
bleibt doch immer jene, wenn gleich verschuldete, Unkunde
ter Gesetze die Hauptursache, daß oft so schwere Verbrechen =
dennoch begangen werden, die doch durch diese Gesetze ¬
verhütet werden sollen; und auch das gerechteste Gesetz
leibt zu völliger Erreichung seines Entzwecks unwirksam.
Wie viel liegt also nicht an einer sorgfältigern Bekanntma= ¬