Rechnung, Schlußrechnung des Vormundes
in wie fern Gesellschafter zur Legung derselben verpflichtet ¬
seyen.
Rechnungsverstoß (Ein), schadet bey dem Vergleiche
keinem der vertragmachenden Theile
Rechte, verschiedene Bedeutungen dieses Wortes
auf schon erworbene sind neu kundgemachte Gesetze
nicht anzuwenden
—.
Eintheilungen derselben
——
Geltendmachung
insbesondere gegen das Staatsoberhaupt
in wie fern sie zu den beweglichen oder unbeweglichen
Sachen gehören
worin der Besitz derselben bestehe
—
wie er aufhöre
—.
Ersitzung der besonderen, auf fremdem Grunde auszuübenden ¬
Ersitzung der selten auszuübenden
welche theilweise ausgeübt werden, können nicht verjährt ¬
werden.
Verjährung der selten auszuübenden
Rechtmäßiger Besitz, Begriff
der rechtmäßige Besitz ist nicht immer ein redlicher
—— wird zur Ersitzung erfordert
und
Rechtsfreunde dürfen sich für die Übernehmung eines
Prozesses keine Belohnung bedingen, und die ihnen
anvertraute Streitsache nicht an sich lösen
Rechtsgeschäft, s. Geschäft.
Rechtsgrundsätze (Natürliche), was darunter zu verstehen ¬
sey
Rechtsmittel (Die) zur Geltendmachung eines Rechtes
richten sich nach den zur Zeit der unternommenen
Handlung geltenden Gesetzen
wenn die Bewilligung zur Ehe von den gesetzlichen
Vertretern versagt wird
—
gegen beschwerende Bescheide in Vormundschaftssachen ¬
gegen Störungen im Besitze.
bis
— — zur Erlangung des Schadenersatzes.
bis
361
Theil §. Seite
I 257 540
IV 289 409
V 43 59
I 24 44
28 65
40 100
43 112
44 114
II 10 13
20 32
- 59 100
V 120 180
121 181
136 214
138 219
II 29 45
—
32 55
V 112 163
113 164
IV 22 35
1 33 83
— 28 69
— 78 188
— 261 545
II 41 72
— 44 76
IV 405 603
— 408 609