Vorrede
zur zweyten Ausgabe.
In dieser neuen Ausgabe, welche ich hier von dem
erstern Bande meines Commentars dem gelehrten
Publikum vorlege, bin ich bemüht gewesen, die
Mängel der erstern zu verbessern, und meiner Ar
beit die möglichste Vollkommenheit zu geben. Jch
habe daher nicht nur von den Bemerkungen meiner
Herren Recensenten, da wo ich sie gegrüͤndet fand,
Gebrauch zu machen gesucht, sondern mich auch in
sonderheit bemüht, sowohl den Ausdruck, wo es
nöthig schien, zu berichtigen, als auch in der Sache
selbst das Werk theils durch Zusätze, theils durch
Abkürzungen, so weit es nämlich ohne Nachtheil der
Gründlichkeit geschehen konnte, zu seinem Zweck noch
brauchbarer zu machen. Man wird daher fast kei
nen Paragraphen ganz ohne alle Verbesserung fin,
den, besonders aber sind die Lehren von den Quellen
der Verbindlichkeit, von der Auslegung der Gese
tze, von der Anwendung und Verbindungskraft der
selben, ferner die Lehren von dem Gewohnheitsrech
te und den Privilegien, theils neu bearbeitet, theils
vollständiger ausgeführt worden. Die neuern Schrif
ten, welche die in diesem ersten Theile abgehandelten
Ma=