Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
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1. Theil. Die Lehre vom Geiste. Innerer Sinn.
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lässigkeit der Erkenntniß auch nicht sichern kann, sondern das mit dem nothwen¬
digen Erkennen (durch unmittelbares inneres Bewußtsein) verbundene, zugleich
gegebene Fürwirklichhalten, von dessen Nothwendigkeit der Mensch sich
eben so wenig, als von der Nothwendigkeit seines Erkennens losmachen kann,
ist es, wodurch er unwiderruflich in eine allem Scheine entgegengesetzte bedeu¬
tungsvolle Wirklichkeit versetzt wird. Weil sich aber mit dem unmittelbaren in¬
nern Bewußtsein ein unantastbares und unverwüstliches Fürwirklichhalten so¬
fort verbindet und weil wir gerade durch inneres Bewußtsein von diesem
Fürwirklichhalten wissen, so hindert auch nichts, das unmittelbare innere Be¬
wußtsein (Selbstbewußtsein) schlechtweg das höchste Princip der menschlichen
Gegenstand des unmittelbaren äußern Bewußtseins
Gewißheit zu nennen. —
ist das, was uns von den äußern Objecten unmittelbar in die Sinne fällt, d. h. es
sind die äußern Erscheinungen: ob diesen auch eine äußere objective Wirklich¬
keit entspreche, ist eine Frage, für deren Beantwortung das Bewußtsein aller¬
dings die Mittel hergeben kann, die es selbst aber nicht aus der bloßen That¬
sächlichkeit der Vorstellung der äußern Erscheinung zu beantworten vermag.
2) In Ansehung ihrer größern oder geringern Vollkommenheit
ist die Vorstellung a) entweder eine klare oder eine dunkle, oder b) eine
deutliche oder eine undeutliche. Die Klarheit der Vorstellung geht auf die
bloße Unterscheidung des Gegenstandes, die Deutlichkeit derselben setzt die Klar¬
heit schon voraus und geht auf die Unterscheidung der einzelnen Theile, aus
welchen der Gegenstand besteht. Hiernach zerfällt das Bewußtsein in klares und
dunkles, in deutliches und undeutliches. Das Bewußtsein ist klar, wenn
wir den Gegenstand desselben von andern Gegenständen unterscheiden können,
im entgegengesetzten Falle ist es dunkel. Ist der Gegenstand des Bewußtseins
ein zusammengesetzter, d. i. ein aus mehrern unterscheidbaren Theilen be¬
tehender, so kann unser Bewußtsein desselben auch deutlich sein, wenn nämlich
die einzelnen Merkmale des Gegenstandes klar aufgefaßt, klar unterschieden und
die Art und Weise ihres Zusammenhanges klar bemerkt werden. Wo dieses nicht
der Fall ist, da ist das Bewußtsein undeutlich. Die Bedingungen des klaren,
rücksichtlich des deutlichen Bewußtseins können nur im Objecte und im Sub¬
jecte gesucht werden. In Ansehung des Objectes kommt dann vorzüglich in
Betracht 1) ob die Einwirkung des Gegenstandes gehörig stark, übrigens nicht
gar zu stark sei; 2) ob das Object im Ganzen und in seinen einzelnen Theilen
gehörig unterscheidbar sei: und in Ansehung des Subjectes kommt sehr in
Betracht 1) ob die Aufmerksamkeit gehörig rege und wirksam, 2) ob die Thätig¬
keit überhaupt ruhig, gemäßigt und ordentlich sei. Das Gesagte findet, gehörig
verstanden, nicht allein auf das unmittelbare, sondern auch auf das mittelbare
Bewußtsein seine Anwendung. Das klare Bewußtsein ist entweder klares Bewußtsein