Full text: Psychologie. ¬Die Lehre von dem Erkenntnißvermögen (Th. 1)

Max-Planck-Institut für Bildungsforschung 
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1. Theil. Die Lehre vom Geiste. Innerer Sinn. 
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lässigkeit der Erkenntniß auch nicht sichern kann, sondern das mit dem nothwen¬ 
digen Erkennen (durch unmittelbares inneres Bewußtsein) verbundene, zugleich 
gegebene Fürwirklichhalten, von dessen Nothwendigkeit der Mensch sich 
eben so wenig, als von der Nothwendigkeit seines Erkennens losmachen kann, 
ist es, wodurch er unwiderruflich in eine allem Scheine entgegengesetzte bedeu¬ 
tungsvolle Wirklichkeit versetzt wird. Weil sich aber mit dem unmittelbaren in¬ 
nern Bewußtsein ein unantastbares und unverwüstliches Fürwirklichhalten so¬ 
fort verbindet und weil wir gerade durch inneres Bewußtsein von diesem 
Fürwirklichhalten wissen, so hindert auch nichts, das unmittelbare innere Be¬ 
wußtsein (Selbstbewußtsein) schlechtweg das höchste Princip der menschlichen 
Gegenstand des unmittelbaren äußern Bewußtseins 
Gewißheit zu nennen. — 
ist das, was uns von den äußern Objecten unmittelbar in die Sinne fällt, d. h. es 
sind die äußern Erscheinungen: ob diesen auch eine äußere objective Wirklich¬ 
keit entspreche, ist eine Frage, für deren Beantwortung das Bewußtsein aller¬ 
dings die Mittel hergeben kann, die es selbst aber nicht aus der bloßen That¬ 
sächlichkeit der Vorstellung der äußern Erscheinung zu beantworten vermag. 
2) In Ansehung ihrer größern oder geringern Vollkommenheit 
ist die Vorstellung a) entweder eine klare oder eine dunkle, oder b) eine 
deutliche oder eine undeutliche. Die Klarheit der Vorstellung geht auf die 
bloße Unterscheidung des Gegenstandes, die Deutlichkeit derselben setzt die Klar¬ 
heit schon voraus und geht auf die Unterscheidung der einzelnen Theile, aus 
welchen der Gegenstand besteht. Hiernach zerfällt das Bewußtsein in klares und 
dunkles, in deutliches und undeutliches. Das Bewußtsein ist klar, wenn 
wir den Gegenstand desselben von andern Gegenständen unterscheiden können, 
im entgegengesetzten Falle ist es dunkel. Ist der Gegenstand des Bewußtseins 
ein zusammengesetzter, d. i. ein aus mehrern unterscheidbaren Theilen be¬ 
tehender, so kann unser Bewußtsein desselben auch deutlich sein, wenn nämlich 
die einzelnen Merkmale des Gegenstandes klar aufgefaßt, klar unterschieden und 
die Art und Weise ihres Zusammenhanges klar bemerkt werden. Wo dieses nicht 
der Fall ist, da ist das Bewußtsein undeutlich. Die Bedingungen des klaren, 
rücksichtlich des deutlichen Bewußtseins können nur im Objecte und im Sub¬ 
jecte gesucht werden. In Ansehung des Objectes kommt dann vorzüglich in 
Betracht 1) ob die Einwirkung des Gegenstandes gehörig stark, übrigens nicht 
gar zu stark sei; 2) ob das Object im Ganzen und in seinen einzelnen Theilen 
gehörig unterscheidbar sei: und in Ansehung des Subjectes kommt sehr in 
Betracht 1) ob die Aufmerksamkeit gehörig rege und wirksam, 2) ob die Thätig¬ 
keit überhaupt ruhig, gemäßigt und ordentlich sei. Das Gesagte findet, gehörig 
verstanden, nicht allein auf das unmittelbare, sondern auch auf das mittelbare 
Bewußtsein seine Anwendung. Das klare Bewußtsein ist entweder klares Bewußtsein
	        
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