Volltext : Projekt "Ausbildungs- und Berufsverläufe der Geburtskohorten 1964 und 1971 in Westdeutschland" - Editionshandbuch (T.4). Nachrecherche (T.5). Einzelfallentscheidungen (T.6). Vercodung (T.7). Programmdokumentation (T.8) (Teil 4-8)

Die  Edition  muss  bei  Vorliegen  von  Code  17  feststellen,  ob  es  sich  um  das  Erste  (oder  einzige)
Staatsexamen  handelt,  dann  bleibt  Code  17  bestehen.  In  allen  anderen  Fällen  gilt  das  Folgende:
Zweite  Staatsexamen  erhalten  in  der  Variable  AB  15  den  neuen  Code  30  (Hochschulabschluss
mit  2.  Staatsexamen),  dritte  Staatsexamen  erhalten  den  neuen  Code  20  (Sonstiger  Hochschulabschluss). -
  Code  20  ist  auch  allen  keinem  anderen  Code  zuordenbaren  Hochschulabschlüssen
zuzuordnen,  und  die  genaue  Bezeichnung  ist  als  Text  in  AB15A  einzutragen.
Auch  all  jene  Fälle,  in  denen  zwar  AB15  =  17  (Hochschulabschluss  mit  Staatsexamen)  erscheint, -
  die  jedoch  ein  Zweites  Staatsexamen  darstellen,  sind  nachträglich  unbedingt  mit  diesem -
  neuen  Code  30  zu  versehen.
3.6.29.4  Anerkennung  von  Abschlüssen
Es  wurde  die  Einführung  eines  neuen  AB15-Codes  mit  dem  Wortlaut  "Staatliche  Anerkennung
von  vorangegangenem  Abschluss"  beschlossen.  Dieser  neue  Code  (AB15  =  40)  ist  ab  sofort  zu
vergeben.  Zu  beachten  ist:
Die  betreffenden  Fälle  erhalten  im  Spell  der  eigentlichen  Ausbildung  bei  AB15  den  Code  für
den  Ausbildungsabschluss,  im  Spell  der  Anerkennungszeit  bei  AB15  den  neuen  Code  40.
Hieraus  folgt,  dass  in  Fällen,  in  denen  AB12  =  1  oder  5  (ohne  Abschluss  /  Abschluss  nicht
möglich)  mit  der  Begründung  "zum  Abschluss  erst  Anerkennungszeit  notwendig"  o.ä.,  AB12
auf  3  (mit  Abschluss  beendet)  gesetzt  wird  und  der  u.U.  innerhalb  der  Anerkennungszeit
auftauchende  eigentliche  Ausbildungsabschluss  hierher  übertragen  wird.  Wie  oben  erläutert,
erhält  die  AB15  am  Ende  der  Anerkennungszeit  dann  ebenfalls  Code  40.
Auch  wenn  andere  Aktivitäten  zwischen  Ausbildung  und  Anerkennung  liegen,  sie  also  nicht
unmittelbar  aufeinander  folgen,  wird  Code  40  vergeben.
3.6.30  Editionsregeln  für  spezielle  Ausbildungen  /  Ausbildungsbereiche
3.6.30.1  Gesundheitsberufe
Schulische  oder  betriebliche  Ausbildung?  (ABL2):  Bei  den  Ausbildungen  zur  /  zum  Krankenschwester/-pfleger, -
  Kinderkrankenschwester,  Krankenpflegehelfer/-in,  Medizinisch-Technischer -
  Assistent/-in  (MTA)  und  zum  Rettungsassistenten  bzw.  Rettungssanitäter  handelt  es  sich
in  jedem  Falle  um  schulische  Ausbildungen,  bei  Arzthelferinnen  und  Zahnarzthelferinnen  um
betriebliche  Ausbildungen.
Die  Ausbildung  zum  Altenpfleger  ist  in  der  Regel  eine  schulische,  die  einzige  Ausnahme  stellt
Hamburg  dar,  da  hier  eine  betriebliche  Ausbildungsmöglichkeit  bei  der  Gesundheitsbehörde
besteht.
Arzthelferinnen,  Zahnarzthelferinnen:  Die  Variable  AB15  wird  in  den  neuen  Code  50  (Anderer -
  betrieblicher  Ausbildungsabschluss)  geändert.  ABL17  muss,  wenn  es  sich  um  ein  reguläres -
  Ausbildungsverhältnis  handelt,  mit  Code  5  (Freie  Berufe)  ausgefüllt  sein.  Änderungen  sind
dementsprechend  vorzunehmen  (z.B.  wenn  vom  Tonband  die  Information  "Arztekammer"  vorliegt). -
  Zweifelsfälle  sind  nach  Einzelfallprüfung  zu  entscheiden.
Krankenschwestern/-pfleger,  Kinderkrankenschwestern/-pfleger,  Krankenpflegehelfer/
-innen,  Rettungsassistent(inn)en,  Medizinisch-Technische  Assistent(inn)en  (MTAs):  Wur¬— -

Dokumentation  LV-West  64771
Teil  IV  -  3.6
            
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