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über die Volksschule hinausgehende Schulbildung erwor-
ben. Andererseits hatten 87.4 Prozent der männlichen
Teilnehmer gegenüber 53.7 Prozent der weiblichen Teil¬
nehmer eine betriebliche Lehrausbildung durchlaufen
(Bericht der Bundesregierung nach § 239 des Arbeits¬
förderungsgesetzes, 1973, S. 24, 30, 125). Der hohe
Anteil weiblicher Teilnehmer ohne abgeschlossene Be¬
rufsausbildung dürfte im wesentlichen darauf zurück-
zuführen sein, daß das "Leistungsförderungsprogramm
insbesondere auch den Wiedereintritt von Frauen in das
Erwerbsleben zum Ziel hatte und daher das Nachholen
einer beruflichen Abschlußprüfung weiblicher Arbeit-
nehmer förderte.
Auch nach der Verabschiedung des Arbeitsförderungs¬
gesetzes 1969 blieb das Schulbildungsniveau der weib¬
lichen Teilnehmer der beruflichen Weiterbildung höher
als das der männlichen Teilnehmer (Tabelle 25):
—
1971 hatten 30.5 Prozent der weiblichen Teilnehmer
gegenüber 19.2 Prozent der männlichen Teilnehmer der
von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten beruf-
lichen Weiterbildung eine über die Volksschule hinaus-
gehende Schulbildung aufzuweisen.
1973 hatten 31.0 Prozent der weiblichen gegenüber
16.7 Prozent der männlichen Teilnehmer einen über den
Volksschulabschluß hinausgehenden Schulabschluß er-
worben (Förderung der beruflichen Bildung, 1974,
S. 9 f.).
Dies bedeutet, daß Frauen mit niedrigen Schulabschlüs-
sen sich auch an den Förderungsmaßnahmen der Bundesan-
stalt für Arbeit in geringerem Maße beteiligen als
Männer mit niedrigen Schulabschlüssen.
Die Aufgliederung der Förderungsmaßnahmen nach Fort-
bildung, Umschulung und Einarbeitung zeigt die Relevanz
des erreichten schulischen Qualifikationsniveaus insbe-