Full text: Hegelheimer, Barbara: Berufsqualifikation und Berufschancen von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland

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Das "Individuelle Förderungsprogramm" wurde im Rahmen 
des Arbeitsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1969 weiter 
ausgebaut. Das Arbeitsförderungsgesetz hat zum Ziel, 
die berufliche Beweglichkeit zu sichern und zu ver- 
bessern, 
einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, 
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zu vermeiden 
oder zu beheben, 
Arbeitslosigkeit sowie qualitative und quantitative 
Unterbeschäftigung zu verhüten oder zu beenden (För¬ 
derung der beruflichen Bildung, 1973, S. 1). 
 
 
Die Teilnahme von Frauen an der von der Bundesanstalt 
für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung zeigt 
folgende Entwicklungstendenzen: 
- Der Anteil der Frauen an den Teilnehmern der "Auf- 
stiegsförderung" betrug etwa 7 Prozent (Brinkmann, 
Ch. 
u.a., 1970, S. 10). 
- 
Nach der Einführung der "Leistungsförderung" 1965 
erhöhte sich der Anteil der Frauen und betrug 1968 
15.3 Prozent der insgesamt 41.791 Teilnehmer 
 
 
(Tabelle 18). 
 
 
Nach der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes 
1969 stieg der Anteil der Frauen weiter an und betrug 
1973 18.0 Prozent der insgesamt 181.572 Teilnehmer 
(Tabelle 18). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
. 
Diese Entwicklung macht sichtbar, daß der Anteil der 
Frauen an den Teilnehmern der von der Bundesanstalt 
für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung sich 
im Gefolge der in der "Leistungsförderung" und im Ar¬ 
beitsförderungsgesetz (§ 43) ausdrücklich verankerten 
Förderung von Frauen um das Zweieinhalbfache erhöht 
hat.
	        
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