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Das "Individuelle Förderungsprogramm" wurde im Rahmen
des Arbeitsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1969 weiter
ausgebaut. Das Arbeitsförderungsgesetz hat zum Ziel,
die berufliche Beweglichkeit zu sichern und zu ver-
bessern,
einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen,
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zu vermeiden
oder zu beheben,
Arbeitslosigkeit sowie qualitative und quantitative
Unterbeschäftigung zu verhüten oder zu beenden (För¬
derung der beruflichen Bildung, 1973, S. 1).
Die Teilnahme von Frauen an der von der Bundesanstalt
für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung zeigt
folgende Entwicklungstendenzen:
- Der Anteil der Frauen an den Teilnehmern der "Auf-
stiegsförderung" betrug etwa 7 Prozent (Brinkmann,
Ch.
u.a., 1970, S. 10).
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Nach der Einführung der "Leistungsförderung" 1965
erhöhte sich der Anteil der Frauen und betrug 1968
15.3 Prozent der insgesamt 41.791 Teilnehmer
(Tabelle 18).
Nach der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes
1969 stieg der Anteil der Frauen weiter an und betrug
1973 18.0 Prozent der insgesamt 181.572 Teilnehmer
(Tabelle 18).
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Diese Entwicklung macht sichtbar, daß der Anteil der
Frauen an den Teilnehmern der von der Bundesanstalt
für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung sich
im Gefolge der in der "Leistungsförderung" und im Ar¬
beitsförderungsgesetz (§ 43) ausdrücklich verankerten
Förderung von Frauen um das Zweieinhalbfache erhöht
hat.