Full text: Siewert, Peter: Grundschulfinanzierung und Grundschulpolitik

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im Jahre 1973 standen nur Einnahmen in Höhe von 278 Mill. DM aus 
Gebühren und sonstigen Entgelten gegenüber. Da zudem in fast 
allen Ländern weitgehend Lernmittelfreiheit gewährt wird und 
auch die Kosten der Schülerbeförderung in hohem Maße zu Lasten 
der öffentlichen Haushalte gehen, ist das Ausmaß der Schulfinan¬ 
zierung durch die Haushalte der Schülerfamilien von geringem Ge¬ 
wicht. Maßgebend für die Finanzierung des Schulwesens sind des¬ 
halb die Einnahmen der verschiedenen Gebietskörperschaften, und 
zwar die Einnahmen des Gesamthaushaltes, weil - wie bereits be¬ 
tont - für den Aufgabenbereich Schulwesen keine speziellen Ab¬ 
gaben erhoben werden. 
Zur Illustrierung der Einnahmensituation der Gebietskörperschaf- 
ten sind deshalb in Tabelle 6 die Einnahmen von Bund, Ländern 
und Gemeinden für 1972, nach bestimmten Kategorien geordnet, 
zusammengestellt. Sie macht deutlich, in welch unterschiedlichem 
Maße die einzelnen Gebietskörperschaften ihre Aufgaben aus dem 
eigenen Steueraufkommen finanzieren können. Bei den Gemeinden 
macht diese Einnahmequelle nur 28 t ihrer Gesamteinnahmen aus, 
während sich ihre sonstigen Einnahmen (zum Beispiel aus Gebühren, 
Entgelten und Strafen, Mieten und Pachten, Veräußerung von Sach¬ 
vermögen, Zinsen, Darlehnsrückflüssen usw.) auf 29,5 8 belaufen. 
Einen relativ hohen Anteil an den Gemeindeeinnahmen haben mit 
24,3 f die Zuweisungen und Darlehen von Gebietskörperschaften 
anderer Ebene (Bund/Land) sowie mit rund 14 3 die Schuldenauf- 
nahmen, denen der hohe Investitionshaushalt der Gemeinden ent¬ 
spricht. Die Gemeindeebene, die in den Bereichen Gesundheit, Bil¬ 
dung und Verkehr einen erheblichen Teil der öffentlichen Ausgaben 
zu tragen hat, kann sich somit am wenigsten auf Einnahmequellen 
stützen, deren Aufkommen sowohl gesichert ist als auch dem jewei¬ 
ligen Bedarf in seiner Höhe angepaßt werden kann. 
Diese Einnahmestruktur schlägt sich auch in der gemeindlichen 
Finanzierung des Schulwesens allgemein sowie der Grund-, Haupt- 
und Sonderschulen nieder (vgl. Tabelle 7). Dabei fällt auf, daß
	        
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