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Gesamtausgaben hatten mit rund 61 3 die Personalausgaben, ge¬
folgt von den Bauausgaben (rund 21 3) und den laufenden Sach¬
aufwendungen (rund 12 8). Zwischen Stadtstaaten und Flächen-
ländern bestehen jedoch gewisse Unterschiede. In den Stadt¬
staaten Berlin, Bremen, Hamburg ist der Anteil der Personal-
ausgaben an den gesamten Ausgaben etwas höher, der Anteil der
laufenden Sachausgaben etwas niedriger als in den Flächenländern.
Betrachtet man in den Flächenländern die Struktur der jeweils von
den Ländern und Gemeinden getätigten Ausgaben, so zeigt sich,
daß es sich bei den Länderausgaben ausschließlich um laufende
Ausgaben handelte, die zu über 99 8 aus Personalausgaben (für
Lehrpersonal) bestanden. Die von den Gemeinden verausgabten Be¬
träge waren dagegen nur zu rund 16 3 Personalausgaben (Verwaltungs-
personal), zu etwa 27 3 laufende Sachausgaben und zu rund 44 8
Ausgaben für Bauten. Auf laufende Ausgaben einerseits, Kapital-
ausgaben andererseits entfielen hier jeweils rund 50 8 der Ge¬
samtausgaben.
1.4 Zu den Finanzquellen des Schulwesens
Zur Abrundung der vorstehenden und zur Vorbereitung der weiteren
Darlegungen soll hier auf die Finanzquellen des Schulwesens sowie
in groben Zügen auf die Mittelallokation für beziehungsweise im
Schulwesen eingegangen werden.
Die Finanzierung der Schulen in der Bundesrepublik Deutschland
erfolgt praktisch ausschließlich aus Mitteln der öffentlichen
Hand. Denn nachdem bereits in der Weimarer Republik gemäß Artikel
145 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919 nach und nach in
den damaligen Ländern des Deutschen Reiches für Volks-, Sonder¬
und Berufsschulen die Schulgeldfreiheit eingeführt wurde, gilt
in der Bundesrepublik Deutschland Schulgeldfreiheit nunmehr für
alle öffentlichen Schulen. Aber auch andere Gebühren und Entgelte
der Schulen spielen als Quelle für die Schulfinanzierung keine
Rolle: Den Ausgaben für das Schulwesen in Höhe von 28.469 Mill. DM