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im gleichen Verhältnis erhöhten. Mitte der sechziger Jahre, also
parallel zu den verstärkten bildungspolitischen Diskussionen in
der BRD, setzt dann jedoch eine wesentlich stärkere Expansion der
Ausgaben für Bildung und Wissenschaft sowie für das Schulwesen
ein. Das trifft jedoch nicht für die Ausgabenentwicklung für
Grund-, Haupt- und Sonderschulen zu, die zunächst sogar hinter
der Ausweitung der öffentlichen Haushalte zurückbleibt. Diese
Entwicklung spiegelt - bei aller Vorsicht hinsichtlich ihrer
Interpretation - in gewisser Weise die Schwerpunktsetzungen in
den Reformdiskussionen wider: starker Ausbau der Universitäten
und Förderung der außeruniversitären Forschung einerseits, be¬
sondere Konzentration der Reformen im Schulwesen auf den Sekun-
darbereich andererseits.
Wenden wir uns der Verteilung der Nettoausgaben auf die ver¬
schiedenen Verwaltungsebenen zu, die in Tabelle 4 beispielhaft
für das Jahr 1973 wiedergegeben wird, und die die früheren Aus¬
führungen zur Lastenverteilung im Schulwesen plastischer werden
läßt. Danach ist der Finanzierungsbeitrag des Bundes, der rund
45 t aller öffentlichen Ausgaben trug, für das Schulwesen prak-
tisch bedeutungslos. Den größten Teil der Schulausgaben brachten
mit rund 69 8 die Länder auf und etwa 30 8 gingen zu Lasten der
Gemeinden. Damit beanspruchte die Finanzierung des Schulwesens
etwa 21 3 der Länderhaushalte und rund 14 8 der kommunalen Haus-
halte. Bei der Finanzierung der Ausgaben für Grund- und Haupt-
schulen lag der Länderanteil mit rund 63 8 etwas niedriger, der
kommunale Anteil mit rund 37 8 entsprechend höher. In beiden
Fällen entsprach das etwa 8 8 des Haushaltsvolumens der jeweiligen
Gebietskörperschaften.
In der Entwicklung der Ausgabenverteilung zwischen Ländern' und
Gemeinden zeigen sich im Bereich der Grund-, Haupt- und Sonder-
schulen seit 1968 kaum Veränderungen:
Gemeint sind hier die acht Flächenländer der BRD.