Full text: Dokumentationshandbuch Ostdeutsche Lebensverläufe im Transformationsprozess- Dokumentation verwendeter Materialien ([2], Teil 2)

Matthes/ Lichtwardt: Editionsbericht LV-Ost 71, Seite 55 
Modul Ausbildung 
Antwortet die Zielperson auf die Frage, nach welchem Recht sie ihre Ausbildung begonnen 
hat, mit „verweigert“ oder „weiß nicht“ (AB314f - Code 97 bzw. 98) und hat diese 
Ausbildung abgeschlossen (AB11316a - Code 3), wird die Rechtsfrage des 
Ausbildungsabschlusses überfiltert. Das führt dazu, dass in den Fällen, in denen der 
Ausbildungsabschluss nach DDR-Recht erworben wurde, nicht nach den 
Anerkennungsbemühungen für den erworbenen Ausbildungsabschluss (ABO316d) gefragt 
wird. 
Unterschied Codebuch-ODIN, falscher ODIN-Filter 
„Bezog sich dieses Angebot auf ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis“ 
(ABQ316g) ist die Folgefrage - im Gegensatz zur Festlegung im Codebuch - auch dann, wenn 
„Haben Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb irgendein Übernahmeangebot erhalten? 
(ABQ316f) nicht mit ,Ja“, sondern „verweigert“ bzw. „weiß nicht“ beantwortet wurde. Durch 
diesen Fehler wird im Anschluss auch noch gefragt, ob sich dieses Angebot auf eine Tätigkeit 
im Ausbildungsberuf bezog (ABQ316h) sowie ob dieses Angebot angenommen wurde 
(ABQ3161). 
Unterschied Codebuch-ODIN, fehlender ODIN-Filter 
Modul Erwerbsgeschichte 
In der ersten Erwerbsepisode erscheint die Frage nach der Stellenbefristung nicht (BGQ204), 
obwohl sie laut Codebuch auch im ersten Durchgang erscheinen müsste. Dieser Fehler hat zur 
Folge, dass der Charakter der ersten Erwerbsepisode, d.h. ob es sich um eine befristete, eine 
unbefristete oder eine ABM-Stelle handelt, nicht identifizierbar ist. 
Unterschied Codebuch-ÖDIN, falscher ODIN-Filter 
Die Frage „Waren Sie bei der NVA bzw. der Bundeswehr oder haben Sie Ersatz- bzw. 
Zivildienst geleistet oder keines von beiden?" (NMO2485M) wurde nur an die männlichen 
Zielpersonen der CAPI-Interviews gestellt. Dieser Befund verweist darauf, dass 
unterschiedliche ÖDIN-Versionen für die Befragung verwendet wurden. In den CATI-Fällen 
sind nur dann Angaben zum Wehr- oder Zivildienst vorhanden, wenn sie zufällig in den 
Lückenmodulen oder den Erwerbsmodulen erscheinen. Dadurch konnten von den 194 CATI¬ 
Fällen, in denen männliche Zielpersonen befragt wurden, in 125 Fällen die Wehr- oder 
Zivildienstzeiten rekonstruiert werden. Bei 69 männlichen Zielpersonen gibt es keinerlei 
Anhaltspunkte, ob und wann diese Wehr- oder Zivildienst geleistet haben. 
Versionsunterschied 
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