Vermeidung förml. Klageldurch bedingten Zahlungsbefehl. 31
hier die Wirkung, daß der Beklagte in Verzug gesetzt und
demgemäß zur Entrichtung von Verzugszinsen verpflichtet erscheint ¬
(L.R.S. 1146. 1153. 1139) und daß die Verjährung
unterbrochen wird (L.R.S. 2244—2247), für ihn verloren
gehen sollen. §. 690. 691. 693. Hat jedoch der Kläger für
den Fall des Widerspruchs vorsorglich schon im Voraus auf
alsbaldige Verhandlung angetragen, so wird auf den erfolgten
Widerspruch sogleich Tagfahrt zur mündlichen Verhandlung
angeordnet. Der Kläger ist aber alsdann auch verpflichtet,
an der Tagfahrt zu erscheinen; bleibt er aus, so beruht nicht
blos die Sache, sondern der Kläger verfällt nach den weiter
unten näher dargestellten Grundsätzen der neuen Proceßordnung ¬
*) wegen Verschleppung der Sache in die gewöhnliche
Strafe von 3 bis 15 Gulden. §. 691., Abs. 2 und 3.
Legt der Beklagte keinen Widerspruch ein, so wird auf das
Anrufen des Klägers, welches aber binnen der nächsten drei
Monate nach Ablauf der gesetzten Frist erfolgen muß 5), die
Forderung als zugestanden erklärt, und der Beklagte zur Befriedigung ¬
des Klägers binnen bestimmter Frist bei Vermeidung
der Vollstreckung angewiesen. §. 690. Binnen der abgekürzten ¬
Wiederherstellungsfrist von 8 Tagen kann
der Beklagte mit einfacher Nachholung der versäumten Erklärung ¬
Wiederherstellung erwirken 6), bleibt er aber in solchem
Falle in der zur Verhandlung angesetzten Tagfahrt aus, so
findet gegen das hierauf ohne weitere Nachsicht sofort erlassene ¬
Versäumungserkenntniß nur die Wiederherstellung wegen
Erscheint der Kläger allein, so
*) Vergl. unten §. 13 d. Schrift.
wird die Klage aufgenommen und weitere Tagfahrt nach Maßgabe
des §. 325, Abs. 3, angeordnet.
5) Andernfalls verliert der bedingte Befehl alle Wirkung. §. 690. 693.
6) Auch ohne ausdrückliche Bitte um Wiederherstellung auf einfache ¬
Nachbringung der versäumten Erklärung wird nach der Natur
dieses Verfahrens, wobei ein ängstliches Festhalten an blosen Förmlichkeiten ¬
am wenigsten am Platz sein würde, die Wiederherstellung füglich
ertheilt werden dürfen.