5.
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Die mit der Tätigkeit eng verknüpfte Variable „berufliche Stellung" wurde im mündlichen Interview
mit Listenvorgabe erhoben. Im Telefoninterview wurden die einzelnen Codes - nach Obergruppen
vorgefiltert - verbal vorgegeben (siehe Methodenbericht). Die vom Befragten selbst vorgenommene
Zuordnung ist vom ZUMA im Rahmen der Berufsvercodung überprüft und bereinigt bzw. korrigiert
worden. Eine solche „Nachcodierung“ erweist sich als notwendig, da sich Befragte oft nicht sicher
sind in der Zuordnung (korrigiert wurden z.B. die Codes für Hausgehilfin (= 51), die sich meist als
Arbeiterinnen einstuften). Auf der Analysedatenbank sind beide Werte, die Originalangaben und die
Korrekturvariablen, gesondert ausgewiesen (ABG13 und ABG14).
Branchenangaben (nur für die Erwerbsverläufe der Befragten erhoben) wurden in der Telefonstudie
überwiegend offen nachgefragt (siehe Anmerkungen zum Kategorienschema) und vom ZUMA codiert.
Sofern Feldvorgaben oder Listenvorlagen verwendet wurden, sind die Angaben der Befragten
überprüft und - wenn nötig - Fehler der Zuordnung korrigiert worden.
Codierregeln zur manuellen ISCO-Berufsvercodung
1. Jeder Beruf sollte so konkret wie nur irgend möglich verschlüsselt werden, das heißt möglichst
dreistellig und keine fehlenden Werte. Dazu werden alle Informationen (wie z.B. Branche,
Stellung im Beruf, Dienststelle, Firmengröße u.ä.) des Fragebogens herangezogen.
2.
Sind mehrere verschiedene Berufe mit gleicher Genauigkeit angegeben, dann wird der erstgenannte
verschlüsselt. Beispiel: „Landwirt und Maurer“ = 611.
3.
Sind mehrere Berufsbezeichnungen für den gleichen Beruf angegeben, dann wird die konkretere
verschlüsselt. Beispiel: „kaufmännischer Angestellter, Buchhalter“ = 331.
4.
Ein Blank (Leerstelle: -) in der dritten Stelle dient dazu, in der Angabe nicht weiter spezifizierte
Berufe (allgemeine Angaben) zu kennzeichnen.
a) Kann nur die Berufshauptgruppe sicher verschlüsselt werden, dann bedeuten:
19- nicht weiter spezifizierte Wissenschaftler usw.
39- nicht weiter spezifizierte Bürokräfte
49- nicht weiter spezifizierte Handelsberufe
59- nicht weiter spezifizierte Dienstleistungsberufe
99- nicht weiter spezifizierte gütererzeugende Tätigkeiten usw.
Beispiel: „Büroangestellte" = 39-, denn dieser Beruf ist nur als Büroberuf spezifiziert (Haupt-
gruppe 3), weitere Angaben fehlen.
b)
Kann auch die (zweistellige) Berufsuntergruppe verschlüsselt werden, aber noch nicht die
Berufsgattung, dann wird die dritte Stelle der Untergruppe durch ein Blank ersetzt. Beispiel:
„Spinnereiarbeiter“ = 75-, denn dieser Beruf gehört zur Gruppe 75 (Spinner, Weber, Stricker
usw.), kann aber dort nicht lokalisiert werden.
Sonstige spezifische, aber im Kategorienschema nicht weiter spezifizierte Tätigkeiten, werden in
der dritten Stelle durch „9“ gekennzeichnet. Beispiel: nicht weiter spezifizierte Arbeiter (z.B.
„Fabrikarbeiter“) werden unter 99- verschlüsselt. Desgleichen alle Arbeiter, die nur ihren
Arbeitsplatz angeben. Beispiel: „Arbeiter in einer Spinnerei“ = 99-, aber „Spinnereiarbeiter"
= 75-.
6. Nicht weiter spezifizierte Hilfsarbeiter („angelernte Arbeiter“) werden unter 999 verschlüsselt.
Desgleichen Hilfsarbeiter, die nur ihren Arbeitsplatz angeben. Beispiel: „Hilfsarbeiter in der
Baubranche“ = 999, aber „Bauhilfsarbeiter“ = 95-.