Objekt : Bracht, Prosper: ¬Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen

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durfte,  um  mit  der  Entwickelung  des  gesellschaftlichen ¬
  Lebens  gleichen  Schritt  zu  halten.
Ein  andres  Verhältniß  stellt  sich  heraus,  wo  der
Code  nach  fünf  und  zwanzig  jährigem  Bestehen  gegen
ein  Gesetz  vertauscht  werden  soll,  von  dem  man  nicht
vorauszusetzen  berechtigt  ist,  daß  es  mehr  Rechtssicherheit ¬
  bringen  werde,  als  gegenwärtig  besteht; ¬
  ein  Gesetz,  welches  dringenden  Bedürfnissen ¬
  schon  deßhalb  nicht  in  demselben  Maße
wird  Abhülfe  gewähren  können,  weil  Bedürfnisse ¬
  nicht  in  dem  Maße  vorhanden  und
Sprünge  in  der  Rechtsverfassung  nicht  an  der
Zeit  sind.
Wenn  es  hiernach  nicht  als  Uebertreibung  erscheinen ¬
  kann,  daß  wir  einer  Veränderung  der
Gesetzgebung  unserer  Provinz  in  diesem  Sinne
mehr  Nachtheile  zuschreiben,  als  eine  vortreffliche
Gesetzgebung  in  zehn  Jahren  wieder  gut  machen
kann:  wenn  es  nun  noch  problematisch  bleibt,  ob
das  revidirte  Landrecht,  selbst  in  Verbindung  mit
einigen  wesentlichen  Bestimmungen  unsres  jetzt  geltenden ¬
  Rechts,  für  unsre  Provinz  als  ein  vortreffliches ¬
  Gesetz  sich  bewähren  wird,  wenn  es
zudem  nicht  unwahrscheinlich  ist,  daß  das  revidirte
Landrecht  nach  Verlauf  eines  kurzen  Zeitraums
eine  abermalige  Revision  wird  erleiden  können,
Wer  möchte  dann  noch  in  einem  solchen  System
der  Gesetzgebung  für  unsre  Provinz  ein  Heil  erblicken ¬
  wollen?
Nur  in  einer  gründlichen  Revision  ihrer  Gesetze, ¬
  mit  unvoreingenommenem  Sinne  und  voll¬
            
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