Objekt : Teutsche Staatskanzley (Th. 19 (1791))

46  3)  Ueber  das  Recht  des  Pr.  von  Wallis
Dritter  Abschnitt.
Gedanken  uͤber  das  Recht  des  Prinzen -
  von  Wallis  zur  Jnterims=Regierung -
  von  Hannover,  von  einem
teutschen  Rechtslehrer.
§.  1.
SEn  der  vor  kurzem  im  Druck  erschienenen  Privatschrift, -
  unter  dem  Titel  :
„Kurze  Untersuchung  der  Frage  von  Be¬„stellung -
  der  Landesregierung,  wenn  ein
„teutscher  Reichsstand  durch  Gemüths¬„krankheit -
  dazu  unfähig  wird.
einer  Schrift,  welche  durch  die  Interims-Regierung -
  der  Kurhannoverischen  Lande  veranlaßt  wurde, -
  zu  welcher  sich  bey  der  unlaͤngst  statt  habenden,
glücklicher  Weise  aber  verschwundenen  Regierungs¬Unfähigkeit -
  des  Königs  von  Großbritannien  und
Kurfürsten  zu  Hannover,  der  von  dem  Parlament
schon  zum  Regenten  Englands  erklärte  Prinz  von
Wallis  auch  in  Hannover,  ohne  irgend  ein  hiebey
eintretendes  Kaiserliches  Bestellungs-  Untersuchungs- -
  und  Bestaͤtigungs=Recht  fuͤr  befugt  hielt,
hat  sich  der  ungenannte  Verfasser  zu  zeigen  bemuͤht,
daß,  da  unsre  vaterlaͤndische  Geseze  uͤber  die  Kuratel -
  gebrechlicher  und  verwirrter  Personen  nichts
ver=Max-Planck-Institut -
  für
            
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