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Risiken ab (vgl. dazu zum Beispiel das "Sonderprogramm Anwen-
dung der Mikroelektronik").
2. Innerhalb dieser festgelegten Förderrichtung unterscheiden
sich die Maßnahmen in ihren Schwerpunkten durch eine techno¬
logie-, regional- oder unternehmensgrößenspezifische Ausrich-
tung.
In dieser Umgrenzung stellt die indirekt-spezifische Förderung
ein strukturpolitisches Instrument dar, mit dem vorrangig die
wirtschaftliche Nutzung und Verbreitung neuen technologischen
Wissens vorangetrieben werden soll". Indirekt-spezifische För-
derung grenzt sich dabei von der direkten Projektförderung unter
anderem dadurch ab, daß die Zielrichtung der privaten Innova¬
tionstätigkeit nicht durch genau vorgegebene Projektbedingungen
beeinflußt wird
Zu denen derart nach ihrem Förderziel charakterisierten Maßnah-
men gehören im einzelnen: "Sonderabschreibungen auf Umweltschutz¬
investitionen" nach den §§ 79 (Abwässerbehandlungsanlagen),
82 (Luftreinhalteanlagen), 82e EStDV (Anlagen zum Schutz gegen
Lärm und Erschütterung) für Anlagen, die bis zum 31.12.1974 an-
geschafft oder hergestellt wurden. Diese bis 1974 befristeten
Maßnahmen wurden abgelöst durch die "Sonderabschreibungen auf
Umweltschutzinvestitionen" nach § 7 EStG ab 1975 beziehungsweise
durch die "Investitionszulage für bestimmte Investitionen im Be¬
reich der Energieerzeugung und -verteilung" ("Energiezulage")
nach § 4a Inv. Zul.G. (ab 1974). Mit zum indirekt-spezifischen
Instrumentarium werden hier ferner gezählt: das 1983 ausgelau-
fene "Erstinnovationsprogramm" die "Förderung von FuE bei klei-
nen und mittleren Unternehmen in Berlin" (BMWi), die "Förderung
der beschleunigten Markteinführung energiesparender Technologien'
(BMWi) sowie das 1982 eingeführte "Sonderprogramm Anwendung der
Mikroelektronik", bei dem durch "Gewährung von Zuschüssen nach
einem einfachen Verfahren" Vorhaben gefördert werden sollen "in
denen die Mikroelektronik in technischer Sicht funktionsbestim-
mend ist" (Förderfibel, S. 42). Die weitaus überwiegende Anzahl