Full text: Trommer, Ulrich: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 1965 - 1983

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Die direkte Forschungsförderung schließt dabei folgende steue- 
rungsspezifische Elemente ein: Die direkte institutionelle För- 
derung als Globalförderung umfaßt die allgemeine Forschungsför- 
derung (Wissenschaftler-Förderung, Aus- und Neubau von Hoch- 
schulen u.a.m.) sowie die Förderung der erkenntnisorientierten 
Grundlagenforschung. Die Mittelvergabe erfolgt bezüglich ihrer 
sachlichen Verwendung frei von Auflagen. 
Die direkte Förderung als Programmförderung (Projektförderung, 
institutionelle Förderung) dagegen hat das Ziel, angewandte For- 
schung und experimentelle Entwicklung im Rahmen vornehmlich der 
naturwissenschaftlich-technischen Grundlagenforschung zu fördern. 
Sie erfolgt über die Fachprogramme des BMFT" sowie über die Res¬ 
sortprogramme der übrigen Ministerien. Soweit die Durchführung 
von Fachprogrammen und Ressortprogrammen in staatlichen oder in 
staatsähnlichen Einrichtungen erfolgt, wird der Programmvollzug 
inhaltlich und administrativ durch die Tätigkeit der Geschäfts- 
führung und der Aufsichtsgremien als gewährleistet angesehen. 
Werden Fachprogramme im nichtstaatlichen Bereich (zum Beispiel 
im Wirtschaftssektor) gefördert, erfolgt die Vergabe der finan- 
ziellen Mittel auf der Grundlage verbindlicher, inhaltlich defi- 
nierter Fachprogramme und Förderrichtlinien (Bewirtschaftungs- 
grundsätze für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der 
gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 
(BKFT 75), BMFT, 1976). Die Förderung setzt voraus, daß bestimm- 
te, von den Unternehmen ausgearbeitete und vorgeschlagene For¬ 
schungsprojekte sich in ihrer Formulierung und Zielsetzung "in 
breit abgestimmte staatliche Schwerpunktprogramme einordnen" 
(FB VI, S. 26). Die Form der Projektförderung als Teil der Pro¬ 
grammförderung dient deshalb - in Ergänzung der institutionellen 
Programmförderung - "zur Durchführung spezifischer Forschung und 
Entwicklung, die zur Erfüllung staatlicher Funktionsleistungen 
notwendig sind. Kennzeichnend ... ist, daß der Staatsapparat 
einen Einfluß auf die inhaltliche Seite von Forschungs- und 
Technologieproduktion, das heißt deren Struktur und Richtung, 
intendiert" (Bräunling und Harmsen, 1975, S. 53 f.).
	        
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