Volltext : Reuss, Siegfried: ¬Die Verwirklichung der Vernunft

139
jektiven  Kriterien  dieser  Beurteilung,  d.  i.  die
sachimmanente  Norm  des  "Begriffs"  und  dessen  spezifische -
  "Beschaffenheit",  zu  explizieren,  so  reduziert -
  sich  die  "Bewährung"  dieses  Urteils  auf
"eine  subjektive  Versicherung"
(s.  a.a.O.,  S.  113),
der  mit  demselben  Recht  die  entgegengesetzte"Versicherung" -
  gegenübertreten  kann;  das  "assertorische
Urteil"  erweist  sich  unmittelbar  an  sich  selbst  als
"problematisch".  Es  ist  möglich,  daß  es  tatsächlich
sich  so  verhält,  wie  behauptet  wird,  ebensogut  aber
ist  das  Gegenteil  möglich.  Die  Subjektivität  der
"Versicherung"  beruht  jedoch  nicht  etwa  darauf,  daß
das  "assertorische"  und  "problematische  Urteil"  ihrer -
  Intention  nach  rein  subjektive  Werturteile  wären.
So  wären  sie  überhaupt  nicht  auf  den  "Begriff"  bezogen, -
  auch  nicht  "an  sich"  oder  in  impliziter  Form.
Vielmehr  beruht  das
"bloß  Subjektive  der  Assertion"  darauf,
daß  der  an  sich  seyende  Zusammenhang  des  Subjekts -
  und  Prädikats  noch  nicht  gesetzt'
(s.  Ebda.)
ist.
"Der  Versicherung  des  assertorischen  Urtheils
steht  ...  mit  eben  dem  Rechte  die  entgegengesetzte -
  gegenüber
(s.  Ebda.).
"Das  Urtheil  ist  daher  wesentlich  problematisch'
(s.  Ebda.).
Die  "Versicherung",  die  es  enthält,  bleibt  solange  unbegründet, -
  als  nicht  der  "an  sich  seiende  Zusammenhang
zwischen  Subjekt  und  Prädikat"  ausdrücklich  "gesetzt"
und  die  notwendige  Beziehung  zwischen  dem  allgemeinen
"Begriff"  und  der  spezifischen  "Beschaffenheit"  hergestellt -
  wird,  auf  Grund  derer  eine  bestimmte  Sache  jeweils -
  "gut"  oder  "schlecht"  ist.  Die  Fortbestimmung
des  "assertorischen"  über  das  "problematische"  zum
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer