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Die Autoren geben eine "Synopse der rechtlichen Voraus¬
setzungen, des gegenwärtigen Standes und der Zielvor¬
stellungen der Einführung eines 10. Schuljahres in den
einzelnen Bundesländern". Anschließend wird das Schüler-
aufkommen an Berufsschulen für 1980 und 1985 hochgerech¬
net, das bei Erfüllung von 12 Stunden wöchentlichen
Unterrichts zu einem Mehrbedarf von 74.000 Wochenstunden
führt. An ausgewählten Regionen Nordrhein-Westfalens
wird gezeigt, daß angesicht der baulich-räumlichen Vor-
aussetzungen eine Angliederung des 10. Schuljahres an
die Berufsschulen nicht möglich ist. Bei Angleichung des
Raumangebots und der Ausstattung "an die Standards der
anderen Schulformen" wird in der "Einführung eines
10. allgemeinbildenden Schuljahres an der Hauptschule
die realistische und bessere Alternative" gesehen.
BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT (Hrsg.)
Gutachten zum 10. Bildungsjahr. Werkstattberichte, 1979,
H. 17.
Vier Autoren, Muth, Stratmann, Ruprecht und Diederich,
verfaßten im Auftrage des BMBW Kurzgutachten zu Fragen
der Bildungsmotivation, Modellen eines 10. Bildungs-
jahres, politischer Bildung und zum Verhältnis von all-
gemeiner, fachlicher und beruflicher Bildung im
10. Schuljahr.
Bei allen Gutachten überwiegen allgemeine bildungstheo¬
retische Betrachtungen. Aussagen über die konkrete Ge¬
staltung des 10. Schuljahres finden sich im nennswerten
Umfang nur im Anhang zum Gutachten "Allgemeine, fach¬
liche, berufliche Bildung im zehnten Schuljahr"
Angesichts dieses Allgemeinheitsgrades der Darlegung
ist verständlich, daß sie sich als Vor-Überlegungen
mit geringer praktischer Absicht verstehen.