Full text: Gripp-Hagelstange, Helga: Zur Struktur ehelicher Interaktion

16 V 8 
O. 
227 - 
im Grunde keinen Sinn hat, weil das nur den Prozeß von 
der Anklage bis zur endgültigen Verurteilung verlän- 
gert. Zumindest was ihre Verteidigung bei direkten 
verbalen Auseinandersetzungen in der Außenwelt - also 
vor Beobachtern - angeht, hat Frau B. resigniert. Ihre 
Unfähigkeit, sich gegen die Attacken ihres Mannes zur 
Wehr zu setzen, und ihr Wunsch, das Drama der Ehe vor 
den Beobachtern zu vertuschen, bringen sie in ein Di¬ 
lemma, das sie nicht zu lösen vermag. Wahrscheinlich 
verfolgt sie deshalb jetzt eher die Intention, ihn 
zu stoppen, als ernsthaft sich zu rechtfertigen oder 
zu verteidigen. Aber auch da bleibt sie in ihrer Art 
des Vorgehens "halbherzig" und dieses "Jein" befrie¬ 
digt ihren Mann im allgemeinen keineswegs, so daß er 
weiter sich bemühen wird, ihre ganze Unterwerfung un- 
ter sein Verdikt zu erlangen. Das heißt, auch diese 
Verhaltensweise von Frau B. ist nicht in dem Sinne er- 
folgreich, daß sie Herrn B. stoppen könnte, sondern 
stimuliert ihn wahrscheinlich nur zu neuen Angriffen. 
Herr B. ist mit einem Einwand seiner Frau konfrontiert, 
der objektiv und subjektiv für ihn nicht die Wirkung 
haben kann, ihn an der Richtigkeit seiner Argumentation 
zweifeln zu lassen. Er kann den Einwand seiner Frau 
entweder aufgreifen und ihn mit Leichtigkeit als irre- 
levant zurückweisen, oder er kann ihn übergehen, da 
er ja tatsächlich kein wirkliches Gegenargument bein- 
haltet. In jedem Fall wird das statement von Frau B. 
letztlich nur die Wirkung haben, daß ihr Mann sich zu 
weiteren Erläuterungen und damit zu einer weiteren 
Fehleraufzählung seiner Frau aufgerufen fühlt, oder 
er kann - bestenfalls - den Punkt als für ihn positiv 
erledigt ansehen und zum nächsten Item übergehen. 
Die oben angeführten Möglichkeiten beziehen sich auf 
die Kenntnis der Persönlichkeitsstruktur von Herrn B.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer