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im Grunde keinen Sinn hat, weil das nur den Prozeß von
der Anklage bis zur endgültigen Verurteilung verlän-
gert. Zumindest was ihre Verteidigung bei direkten
verbalen Auseinandersetzungen in der Außenwelt - also
vor Beobachtern - angeht, hat Frau B. resigniert. Ihre
Unfähigkeit, sich gegen die Attacken ihres Mannes zur
Wehr zu setzen, und ihr Wunsch, das Drama der Ehe vor
den Beobachtern zu vertuschen, bringen sie in ein Di¬
lemma, das sie nicht zu lösen vermag. Wahrscheinlich
verfolgt sie deshalb jetzt eher die Intention, ihn
zu stoppen, als ernsthaft sich zu rechtfertigen oder
zu verteidigen. Aber auch da bleibt sie in ihrer Art
des Vorgehens "halbherzig" und dieses "Jein" befrie¬
digt ihren Mann im allgemeinen keineswegs, so daß er
weiter sich bemühen wird, ihre ganze Unterwerfung un-
ter sein Verdikt zu erlangen. Das heißt, auch diese
Verhaltensweise von Frau B. ist nicht in dem Sinne er-
folgreich, daß sie Herrn B. stoppen könnte, sondern
stimuliert ihn wahrscheinlich nur zu neuen Angriffen.
Herr B. ist mit einem Einwand seiner Frau konfrontiert,
der objektiv und subjektiv für ihn nicht die Wirkung
haben kann, ihn an der Richtigkeit seiner Argumentation
zweifeln zu lassen. Er kann den Einwand seiner Frau
entweder aufgreifen und ihn mit Leichtigkeit als irre-
levant zurückweisen, oder er kann ihn übergehen, da
er ja tatsächlich kein wirkliches Gegenargument bein-
haltet. In jedem Fall wird das statement von Frau B.
letztlich nur die Wirkung haben, daß ihr Mann sich zu
weiteren Erläuterungen und damit zu einer weiteren
Fehleraufzählung seiner Frau aufgerufen fühlt, oder
er kann - bestenfalls - den Punkt als für ihn positiv
erledigt ansehen und zum nächsten Item übergehen.
Die oben angeführten Möglichkeiten beziehen sich auf
die Kenntnis der Persönlichkeitsstruktur von Herrn B.