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0. Frau B. ist explizit zu einer Stellungnahme aufgerufen.
In 4 M 2 hat sie ihrem Mann einerseits zugestimmt, an-
dererseits aber implizit zu verstehen gegeben, daß sie
mit seiner Einstufung nicht einverstanden ist. Auf die-
sen impliziten Einwand müßte sie eigentlich jetzt zu-
rückkommen, und das heißt, sie müßte ihn jetzt explizit
machen.
1. Frau B. stimmt ihrem Mann in ganz ähnlich zweideutiger
Weise zu wie in 4 M 2. Ihr "Ja, so schon, ja" heißt
letzlich: "Wenn man es so sieht, 'ja', aber wenn man
es anders sieht, 'dann nicht'".
2. Die Zustimmung von Frau B. bringt implizit wieder ihre
Nicht-Zustimmung zum Ausdruck. Wiederum ist sie offen-
bar nicht gewillt beziehungsweise in der Lage, ihren
Einwand offen zu äußern.
3. Frau B's "so schon" drückt aus, daß sie ihrem Mann im
Grunde nicht zustimmt, daß sie nur um des lieben Frie¬
dens willen ihm nicht explizit widerspricht. Dabei sig-
nalisiert sie ihrem Mann, daß sie nicht gewillt ist,
mit ihm über seine Einstufungen zu diskutieren. Sie er-
reicht aber damit, daß sozusagen unter der Hand eine
Akzeptierung seiner Einstufung stattfindet.
Frau B's verlegenes Lachen deutet daraufhin, daß sie
sich ihrer Hilflosigkeit bewußt ist. Sie unterwirft
sich, offenbar in der Annahme, daß das das einzige Mit-
tel ist, den Prozeß der tendenziellen Bloßstellung vor
den Beobachtern abzukürzen.
4. Frau B. reagiert in dem von ihrem Mann intendierten
Sinne: Sie geht nicht mehr auf seine Einstufung als
solche zurück, sondern bezieht sich mit ihrem statement
im Grunde auf die Erläuterungen ihres Mannes.