Full text: Gripp-Hagelstange, Helga: Zur Struktur ehelicher Interaktion

6 M 3 
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0. Frau B. ist explizit zu einer Stellungnahme aufgerufen. 
In 4 M 2 hat sie ihrem Mann einerseits zugestimmt, an- 
dererseits aber implizit zu verstehen gegeben, daß sie 
mit seiner Einstufung nicht einverstanden ist. Auf die- 
sen impliziten Einwand müßte sie eigentlich jetzt zu- 
rückkommen, und das heißt, sie müßte ihn jetzt explizit 
machen. 
1. Frau B. stimmt ihrem Mann in ganz ähnlich zweideutiger 
Weise zu wie in 4 M 2. Ihr "Ja, so schon, ja" heißt 
letzlich: "Wenn man es so sieht, 'ja', aber wenn man 
es anders sieht, 'dann nicht'". 
2. Die Zustimmung von Frau B. bringt implizit wieder ihre 
Nicht-Zustimmung zum Ausdruck. Wiederum ist sie offen- 
bar nicht gewillt beziehungsweise in der Lage, ihren 
Einwand offen zu äußern. 
3. Frau B's "so schon" drückt aus, daß sie ihrem Mann im 
Grunde nicht zustimmt, daß sie nur um des lieben Frie¬ 
dens willen ihm nicht explizit widerspricht. Dabei sig- 
nalisiert sie ihrem Mann, daß sie nicht gewillt ist, 
mit ihm über seine Einstufungen zu diskutieren. Sie er- 
reicht aber damit, daß sozusagen unter der Hand eine 
Akzeptierung seiner Einstufung stattfindet. 
Frau B's verlegenes Lachen deutet daraufhin, daß sie 
sich ihrer Hilflosigkeit bewußt ist. Sie unterwirft 
sich, offenbar in der Annahme, daß das das einzige Mit- 
tel ist, den Prozeß der tendenziellen Bloßstellung vor 
den Beobachtern abzukürzen. 
4. Frau B. reagiert in dem von ihrem Mann intendierten 
Sinne: Sie geht nicht mehr auf seine Einstufung als 
solche zurück, sondern bezieht sich mit ihrem statement 
im Grunde auf die Erläuterungen ihres Mannes.
	        
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