Full text: Organisation der öffentlichen Lehr-Anstalten in Basel

 
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höchsten Erziehungs=Behörde, zur Verbe= | | 
serung anderer Schulen mitzuwirken. 
3°. Der Rector hat wöchentlich sechs Stun= 
den Unterricht in der obersten Classe des 
Gymnasiums zu geben. Jn den übrigen 
Classen des Gymnasiums, und in der Real= 
schule, soll er, so oft er es nothig findet, 
in Gegenwart der Lehrer, und besonders 
zur Anleitung der Vicarien, über denjent= 
gen Theil des Pensums Unterricht ertheilen, 
welchen er fuͤr Lehrer und Schuler zu dieser 
Absicht am nützlichsten erachtet. 
P. Durch täglichen Besuch der Classen 
des Gymnasiums und der Realschule, wird 
der Rector sich eine vollständige Kenntniß 
alles desjenigen zu verschaffen suchen, was 
sich auf die Pflichten der Lehrer und Schüler 
bezieht, und über den Zustand des Gym¬ 
nasiums der höchsten Erziehungs=Behörde 
8 Tage vor den halbjährlichen öffentlichen 
Prüfungen, einen schriftlichen Bericht ein= 
geben. 
5%. Am ersten Dienstag jedes Monats 
wird der Rector die Lehrer des Gymnasiums 
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